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www.1eltern.ch | Recht | Rechtsforum (Moderatoren: Monica, Emma)  |  Thema: Wer ist verantwortlich für die organisation der ID?
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Autor Thema: Wer ist verantwortlich für die organisation der ID?  (Gelesen 777 mal)
Selina

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Wer ist verantwortlich für die organisation der ID?
« am: Montag, 12.07.10 12:08 »

hallo

Bei gemeinsamem Sorgerecht - ist da der obhutsberechtigte Elternteil verpflichtet die Identitätskarte für die Ferein ....

...zu bestellen/organisieren/bezahlen, wenn der nicht-obhutsberechtigte Elternteil mit den Kindern in die Ferien verreist?

...müssen IDs/Pass ausgehändigt werden (von Elternteil zu Elternteil) wenn die Kinder einene eigenen Pass haben?

...was wenn die Kinder im Pass des obhutsberechtigten Elternteils eingetragen sind?


Selina

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"Die beiden höchsten Gebirge, die wir in unserem Leben des Öfteren mühsam zu überwinden haben, sind das Schuldbekennen und das Verzeihen."
Chrysopras

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Re: Wer ist verantwortlich für die organisation der ID?
« Antwort #1 am: Freitag, 23.07.10 19:17 »

Liebe Selina

Was das Gesetz sagt, weiss ich auch nicht, doch der gesunde Menschenverstand sagt, dass Ihr ja beide Euer Kind liebt und somit sollte derjenige die ID oder Pass bezahlen, der in die Ferien reisen möchte mit dem Kind. - Sollte der Pass selbstverständlich von Elternteil zu Elternteil weitergegeben werden, je nachdem wer in die Ferien reist mit dem Kind. Sollte das Kind im Pass eines Elternteils stehen, sollte eben ein neuer Pass für das Kind persönlich angefordert werden und von demjenigen bezahlt werden, der mit dem Kind verreisen möchte. Falls beide Elternteile eine Reise geplant haben, sollten die Kosten geteilt werden. Alles andere empfinde ich als Machtspiel auf dem Rücken des Kindes.

Liebe Grüsse
L. Hardegger
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Selina

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Re: Wer ist verantwortlich für die organisation der ID?
« Antwort #2 am: Freitag, 23.07.10 20:39 »

Danke für die Antwort und danke für die PMs,

Ich hab's nun abgeklärt und grundsätzlich sollte es kein Problem sein, dass bei gemeinsamem Sorgerecht beide Eltern eine ID beantragen könnten, man muss lediglich das gemeinsame Sorgerecht nachweisen (sprich: den Vertrag übers gemeinsame Sorgerecht dabeihaben).

Wie dem auch sei: Ich will, dass die Kids in die Ferien können und so werde ich die von mir besorgten Pässe für die Kinder (IDs waren abgelaufen) dem KV für die Ferien mit den Kindern auch mitgeben. Nun ist das Problem, dass ich befürchte, dass der KV mir die Pässe anschliessend nicht zurückgibt. Er hat mir zwar per mail bestätigt, dass er mir die Pässe anschliessend zurückgibt aber leider ist es so, dass ich mich auf das Wort des KV nicht verlassen kannund mich solche ewigen "Missachtungen" des sagen wir mal "normalen zwischenmenschlichen Umgangs" immer wieder sehr treffen und ich dem so gut es geht aus dem Weg gehen möchte.

Meine Frage geht nun also weiter - die Pässe gehören ja grundsätzlich den Kindern - kann ich die vom KV dann zurückfordern resp. habe ich da rechtlich überhaupt eine Handhabe, dass mir die Pässe wieder zurückgegeben werden vom KV? - Und bitte, ich weiss auf den ersten Blick sieht das nach einer "Kleinigkeit" aus, wegen der man doch nicht so ein "Trara" machen sollte - aber für ne Antwort wär ich trotzdem Dankbar...die Ferien stehen in zwei Wochen an....


Bitte um Antwort,
Selina
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Marylou

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Re: Wer ist verantwortlich für die organisation der ID?
« Antwort #3 am: Samstag, 24.07.10 09:20 »

Es ist nicht mehr möglich, Kindern im Elternpass einzutragen, selbst Säuglinge müssen ein eigenes Dokument haben.

Ich würde dir vorschlagen, die Pässe deiner Kinder zu kopieren, bevor du sie aus der Hand gibst, damit du wenigstens die Passnummern hast, was immer von Vorteil ist, wenn Dokumente verloren gehen.

Ich gehe davon aus, dass bei gemeinsamer elterlicher Sorge nicht darauf geklagt werden kann, dass ein Elternteil dem anderen die Pässe aushändigt, da bei gemeinsamer Sorge die Voraussetzung gegeben sein muss, dass man sich über Kinderbelange einigen kann und auch will. Unter dieser Voraussetzung dürfte eine solche Siituation gar nicht entstehen können. Es fragt sich, ob unter den von dir geschilderten Umständen eine gemeinsame Sorge überhaupt umsetzbar ist, wenn eine Partei der anderen nur Steine in den Weg zu legen versucht. Vielleicht muss irgendwann die gepiesackte Partei die alleinige elterliche Sorge beantragen...

Theoretisch gibt es noch die Möglichkeit, die Pässe als verlustig  zu betrachten, wenn sie nicht wieder an ihre Besitzer zurück gegeben werden. Durch die Verlustmeldung bei der Polizei (gestohlen oder verloren) werden diese Dokumente ungülig, und müssen wieder neu ausgestellt werden, selbst wenn sie zu einem späteren Zeitpunkt wieder gefunden werden sollten.

LG, Marylou
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Andrea
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Re: Wer ist verantwortlich für die organisation der ID?
« Antwort #4 am: Samstag, 24.07.10 11:44 »

Hallo Selina

Meines Wissens darf eine Person mehrere Reisepässe haben (gleichzeitig gültige). Theoretisch könnte also vielleicht jeder Elternteil ein eigenes Set an Reisepässen haben?

Meine Frage geht nun also weiter - die Pässe gehören ja grundsätzlich den Kindern - kann ich die vom KV dann zurückfordern resp. habe ich da rechtlich überhaupt eine Handhabe, dass mir die Pässe wieder zurückgegeben werden vom KV? - Und bitte, ich weiss auf den ersten Blick sieht das nach einer "Kleinigkeit" aus, wegen der man doch nicht so ein "Trara" machen sollte - ...

Das Problem ist hier ja eigentlich nicht wirklich eine Rechtsfrage, nicht? Wenn Menschen Spannungen so ausleben, dass sie sich gegenseitig piesacken, kann das Gesetz grundsätzlich fast immer "ausgetrickst" werden.

Vorschlag: Geh doch einfach mal vom positiven aus. Ein allfälliges "Trara" wäre erst dann angebracht, falls du die Pässe wieder selbst brauchen und dann tatsächlich nicht erhalten solltest.

Gruss
Andrea

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Selina

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Re: Wer ist verantwortlich für die organisation der ID?
« Antwort #5 am: Samstag, 24.07.10 16:02 »

@Chrysopras: Danke für die Antwort.

@Andrea: Bei uns ist tatsächlich der Fall so, dass wir zwar das gemeinsame Sorgerecht haben aber es nicht umgesetzt wird - dass es nicht geht ist immer "grenzgängig" - ich wollte schon mehrfach das alleinige Sorgerecht beantragen aber 1. kommt das teuer zu stehen (um mir sowas "leisten" zu können bin ich finanziell zu gut gestellt) und 2. wird es nichts an der schwierigen Situation so wie sie ist ändern. Ich will hier auch gar nicht die zwischenmenschliche Problematik diskutieren sondern einfach nur wissen, wie sich das rein objektiv betrachtet rechtlich verhält. Es geht mir hier sehr wohl um die rechtlichen tatsachen - quasi wenn ich im voraus weiss, dass die Pässe "weg" sind, wenn ich sie aushändige und ich sie quasi nicht als gestohlen melden kann, so weiss ich im voraus, dass ich die Pässe der Kinder quasi als "verloren" betrachten kann. Wenn ich dann weiss, dass ich zumindest die Möglichkeit habe, erneut Pässe für die Kinder zu besorgen, so dass mir für eigene Ferein mit den Kindern nichts im Weg steht, so kann ich damit leben, dass der KV die Pässe nicht wieder rausrückt. Ich "weiss" sozusagen, was ich schlimmstenfalls auf mich nehme und kann das dann auch locker hinnehmen und rege mich im nachhinein nicht mehr darüber auf  - davon profitieren alle unter dem Strich und scheint mir eine gute Lösung. Der KV hat dann sein "ätschibätsch ich mach' Dir das leben schwer" - aber mich stört das nicht weil ich mich darauf einstellen konnte...ich weiss nicht, ob das nachvollziehbar ist...


die Situation so wie sie ist - sowas dürfte schlichtweg nicht sein - und glaub' mir ich weiss dass und habe vieles versucht damit sich diese Situation löst - aber so wie zwei dazu gehören, wenn man sich streitet gehören auch zwei dazu wenn es funktionieren soll - auch das alleinige Sorgerecht wird diese problematik nicht lösen.

Mir geht es sehr wohl um das gesetzliche/rechtliche.....zwischenmenschliche konflikte führen zu situationen, wo eben das rechtliche/gesetzliche gefragt ist.....da es sich hier leider um situationen handelt bei uns, wie ich sie nimmer erwarten würde, und ich nicht von "falschem" recht auf meiner seite ausgehen will, frage ich hier nach....dass es lächerlich ist, sich wegen so was gedanken zu machen, weiss ich auch - aber die erfahrung zeigt, dass dem ziemlich oft so ist das ich recht behalte (vom positiven bin ich schon sehr oft ausgegangen - und wurde immer wieder enttäuscht - das kostet mich mehr kraft als bereits aufs "schlimmere" vorbereritet zu sein - ich bin zudem ganz bestimmt objektiv - ich habe in schwierigeren situationen neutrale drittpersonen um rat gefragt (z.Bsp. Jugendamt) um sicherzugehen, dass ich eine "objektive Sichtweise habe - und ich weiss inzwischen, dass ich die habe (ich meine mit gesundem menschenverstand und nicht emotionsgesteuert) - ich will ganz klar hier auch nur rechtliche antworten, da ich weiss, da sowas nicht zu ende diskutiert werden könnte auf emotionaler basis - es gibt immer zwei seiten.

Selina

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Re: Wer ist verantwortlich für die organisation der ID?
« Antwort #6 am: Samstag, 24.07.10 16:05 »

ach ja - und auch ein Danke@Marylou
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Andrea
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Re: Wer ist verantwortlich für die organisation der ID?
« Antwort #7 am: Samstag, 24.07.10 17:31 »

Hallo Selina

Was soll ich jetzt daraus schliessen, dass du allen danke sagst, nur mir nicht?  Unentschlossen

Für den hypothetischen Fall der Fälle können wir nicht deshalb keine Aussagen machen, weil es lächerlich wäre, sondern weil die Rechtslage immer von den genauen effektiven Umständen abhängt. Zum Beispiel davon, ob er die Pässe verliert, ob er die Pässe nicht verliert aber absichtlich nicht zurück gibt. Und im zweiten Fall wäre fraglich, ob du überhaupt etwas beweisen könntest.

....dass es lächerlich ist, sich wegen so was gedanken zu machen, weiss ich auch - ...

Lächerlich kommt mir persönlich das nicht vor. Obiges Zitat kommt bei mir so an, dass du befürchtest, es könnte lächerlich wirken...
Könnte es sein, dass du dich nicht so ganz traust auf dein eigenes Bauchgefühl zu hören?


Die Rechtslage eindeutig machen kannst nur du allein: Gib ihm die Reisepässe nur gegen schriftliche Quittung ab.

Dazu genügt es, einen einfachen Text aufzusetzen, sinngemäss:


BESTAETIGUNG:

_____________ (hier Name einsetzen) bestätigt den Empfang der Kinder Reisepässe, und bestätigt, dass er die Reisepässe nach den Ferien, wenn die Kinder zurückgebracht werden, der Mutter wieder auszuhändigt.

Datum: ___  Unterschrift: _____



Je nachdem, abhängig von Alimenthöhe, und wer die Kosten für die Reisepässe getragen hat, könntest du noch sinngemäss im obigen Text ergänzen, dass er einen bestimmten Betrag bezahlt, falls die Dokumente nicht zurück kommen.

Gruss
Andrea
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Re: Wer ist verantwortlich für die organisation der ID?
« Antwort #8 am: Samstag, 24.07.10 17:35 »

Es trifft leider nicht zu, dass man gleichzeitig mehrere gültige  (Schweizerische) Reisepässe haben darf, übrigens auch keine zwei Identiätskarten. Möglich ist die Kombination ID + Pass. Alles andere ist illegal.

Wer einen neuen Pass oder eine neue ID beanrtragt, muss ein vorher bestehendes, gleichwertiges Dokument ungültig stanzen lassen. Ist das Dokument verlustig (verloren, gestohlen), wird nur dann ein neues ausgestellt, wenn vorher eine Verlustmeldung bei der Polizei gemacht wurde, wodurch das Dokument ungülig wird.

@ Selina Wäre es evt. möglich, dass bei euch ein Elternteil die IDs der Kinder, der andere die Pässe hat?

L$G, Marylou
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Re: Wer ist verantwortlich für die organisation der ID?
« Antwort #9 am: Samstag, 24.07.10 17:46 »

Hallo Marylou

Es trifft leider nicht zu, dass man gleichzeitig mehrere gültige  (Schweizerische) Reisepässe haben darf, übrigens auch keine zwei Identiätskarten. Möglich ist die Kombination ID + Pass. Alles andere ist illegal.

Wer einen neuen Pass oder eine neue ID beanrtragt, muss ein vorher bestehendes, gleichwertiges Dokument ungültig stanzen lassen. Ist das Dokument verlustig (verloren, gestohlen), wird nur dann ein neues ausgestellt, wenn vorher eine Verlustmeldung bei der Polizei gemacht wurde, wodurch das Dokument ungülig wird.

Möglicherweise ist es nicht für die Kinder hier möglich. Von Erwachsenen habe ich das schon gehört. Viel reisende Geschäftsleute zum Beispiel haben manchmal zwei Reisepässe, aus verschiedenen Gründen, zum Beispiel weil die durch verfeindete Länder reisen müssen. Beim Antrag auf den zweiten Reisepass muss man einen triftigen Grund angeben.

Gruss
Andrea
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