Seiten: [1]
|
 |
|
Autor
|
Thema: Steuern (Gelesen 10827 mal)
|
Andrea
Administrator
Offline
Beiträge: 6834
|
 |
Steuern
« am: Montag, 09.07.01 23:01 » |
|
|
|
|
|
|
Gespeichert
|
|
|
|
Richard
Gast
|
 Diese Steuer-Geschichte musste ich auch erleben! Für meine 2 kleinen Kinder "durfte" ich Fr. 6000.- pro Jahr abziehen und die Ausgaben von insgesamt 24`000.- die ich nicht von der Steuer abziehen konnte, musste die Betreuerin als Einkommen versteuern! Schafft der Kanton Zürich neue Fantom-Steuern an? Diese Ungerechtigkeit löste einen Riesenzorn in mir aus. Nur, niemand trägt die Verantwortung für diesen Absatz im Steuergesetz - es ist halt einfach so! 
|
|
|
|
|
Gespeichert
|
|
|
|
Katja
Gast
|
 |
Re:Steuern
« Antwort #2 am: Sonntag, 20.01.02 23:27 » |
|
Hallo Miteinander
Ich bin auch so eine Leidtragende und zahle monatlich 1600.- Kinderkrippe. Dazu kommt noch dass ich abends ab und zu einen Babysitter brauche, weil ich noch eine Weiterbildung mache. Ja aber ich kann nichst machen
Alles viel viel Kraft
Katja
|
|
|
|
|
Gespeichert
|
|
|
|
Annette
forumsüchtig
Offline
Beiträge: 58
|
 |
Re:Steuern
« Antwort #3 am: Sonntag, 27.01.02 11:16 » |
|
Wir im Aargau sind ja betreff. Gegenwartsbesteuerung ein Jahr später dran, d.h. jetzt wird es auch bei uns aktuell. Da ärgere ich mich auch gewaltig und im Frustforum darf ich das auch mal sagen: Bitte, bitte liebe Mütter, die ihr Sozialhilfe bezieht, das ist nichts gegen euch und mir ist auch klar, dass arbeiten mit mehreren Kindern viel, viel schwieriger ist, als mit einem. Aber: Mit solchen neuen Steuergesetzen werden doch all jene "bestraft", die stattdessen arbeiten gehen und ihren Lebensunterhalt selber verdienen. So bleibt ja noch weniger übrig. Ich arbeite 60% und dann darf ich auch die Kinderbetreuungskosten nur 60% abziehen. Aber der Kindergarten verlangt ja (mit Recht),dass mein Sohn jeden Tag kommt, ich muss also auch jeden Tag bezahlen. Unterhalt muss ich aber voll versteuern, wieso da nicht 60% konsequenterweise. Das wäre doch logisch. Vielleicht bin ich ja naiv, vielleicht kenne ich mich mit dem Schweizerischen System einfach noch nicht so aus, aber kann man da wirklich nichts machen? Für was wählt ihr denn die Volksvertreter, wenn sich das Volk (auch wenn es nur eine Minderheit ist) mit Inkrafttreten eines neuen Gesetztes benachteiligt fühlt? Das ist jetzt schon wieder ein Frage und die gehört wahrscheinlich in eine andere Sparte des Forums, egal: Die Frage ist mir ernst: Kann man da was machen und wenn ja, wie? Gruss Annette
|
|
|
|
|
Gespeichert
|
|
|
|
Andrea
Administrator
Offline
Beiträge: 6834
|
 |
Re:Steuern
« Antwort #4 am: Sonntag, 27.01.02 11:58 » |
|
aber kann man da wirklich nichts machen? Für was wählt ihr denn die Volksvertreter, wenn sich das Volk (auch wenn es nur eine Minderheit ist) mit Inkrafttreten eines neuen Gesetztes benachteiligt fühlt? Das ist jetzt schon wieder ein Frage und die gehört wahrscheinlich in eine andere Sparte des Forums, egal: Die Frage ist mir ernst: Kann man da was machen und wenn ja, wie?
Dieser Frage schliesse ich mich an. Auch ganz im ernst. Ich kann es wirklich auch kaum glauben, dass man da nichts machen kann. Wir ledigen Mütter haben doch keine Frauenalimente, wir *müssen* doch wirklich arbeiten. Es ist doch eine schreiende Ungerechtigkeit, dass man uns mit den Steuern so behandelt. Meine Meinung über die Schweiz hat sich etwas geändert, seit ich ledige und berufstätige Mutter bin, das muss ich ehrlich sagen...
|
|
|
|
|
Gespeichert
|
|
|
|
Elisabeth
Angefressen
Offline
Beiträge: 41
|
 |
Re:Steuern
« Antwort #5 am: Montag, 28.01.02 11:39 » |
|
Mir geht es genau gleich wie euch. Auch mich frustriert diese Steuerungerechtigkeit enorm. Ich kann im Kanton ZH max. 3000.-- an Krippenkosten abziehen. Dazu kann ich den Kinderabzug machen. Dieser Betrag ist aber kleiner als die Kinderunterhaltsbeiträge, die ich für meine Tochter erhalte. Unter dem Strich zahle ich also genau gleich viel Steuern wie wenn ich kein Kind hätte. Der Vater hingegen kann die Alimente voll abziehen. Das finde ich so daneben. Dazu kommt, dass mir bei der Alimentenbemessung ein 60% Einkommen angerechnet wird aber ich kann nicht mal für diese 60% die Krippe abziehen.
|
|
|
|
|
Gespeichert
|
|
|
|
Claudia D.
IG Alleinerziehende Baden
1eltern Team Moderatorenteam
Offline
Beiträge: 102
|
 |
Re:Steuern
« Antwort #6 am: Montag, 03.02.03 23:26 » |
|
Unter dem Strich zahle ich also genau gleich viel Steuern wie wenn ich kein Kind hätte. Das stimmt nicht ganz: Als Alleinerziehende solltest du zum milderen Familientarif besteuert werden. Ich bin aber auch der Meining, dass für die Berufsausübung notwendige Kinderbetreuungskosten vollumfänglich vom Einkommen abziehbar sein sollten. Als Berufsauslagen gelten schliesslich alle zur Erziehlung des Einkommens notwendigen Auslagen. Ich könnte mit vorstellen, dass das Bundesgericht dies anerkennen würde und damit die Anpassung der entsprechenden Gesetzgebung nahelegen würde. Nur - wer kann es sich schon (finanziell, zeitlich und nervlich) leisten, bis vor's Bundesgericht zu gehen! Womöglich wäre, der Streitwert bei uns auch noch zu gering um da überhaupt zugelassen zu werden! Könnte da vielleicht so was wie ne Verbandsklage durch den Alleinerziehenden-Verband erhoben werden? Gruss Claudia D.
|
|
|
|
|
Gespeichert
|
|
|
|
|
Seiten: [1]
|
|
|
 |