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Thema: Eine Versicherungsangelegenheit... (Gelesen 438 mal)
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Selina
Sr. Member
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Beiträge: 272
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hallo zusammen,
konnte nicht wirklich ein rechtsforum finden, wo das reinpasst:
wir haben eine haftpflichtversicherung für einen mehrpersonenhaushalt. gemäss aussage der versicherung sind meine beiden kids aus erster beziehung versichert, wenn sie mit ihrem stiefvater unterwegs sind, jedoch nicht, wenn sie mit ihrem kv unterwegs sind. ich und der kv haben das gemeinssame sorgerecht, die obhut der kinder ist bei mir. anscheinend ist das von versicherung zu versicherung verschieden, aber es kann gut sein, (nach aussage der versicherung) dass die haftpflichtversicherung des einzelpersonenhaushaltes des kvs nicht ausreicht, um schadensfälle abzudecken, die passieren, wenn die kids mit dem kv unterwegs sind.
der kv behauptet nun dass sei alles durch meine versicherung abgedekt und weigert sich, das mit seiner versicherung abzuklären, wie dort der stand der dinge ist.
hier nun zwei fragen: - ist die aussage meiner versicherung falsch und hat der kv recht? (er kennt die details unserer police gar nicht)?
- wer wird im schadensfall haftbar gemacht, wenn die kinder mit dem kv unterwegs sind?
hat jemand von euch erfahrung mit solchen szenarien?
danke für eure antworten, selina
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"Die beiden höchsten Gebirge, die wir in unserem Leben des Öfteren mühsam zu überwinden haben, sind das Schuldbekennen und das Verzeihen."
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Ifo
Expertin im Ruhestand
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Beiträge: 1439
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Hallo Selina
Im Rechtsforum gibt es einen allgemeinen Teil, da wäre Deine Frage am besten aufgehoben. Die Haftpflichtversicherung kann Dir sicher erklären, wie und warum Deine Kinder so versichert sind, wie sie versichert sind und wer wann haftet.
Gruss Ifo
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Ich wollte die Welt ändern, es änderte sich nichts. Ich änderte mich, da änderte sich die Welt.
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Nic
1eltern Team Moderatorenteam
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Beiträge: 2067
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Hallo Selina
Der Vater der Kinder müsste dies aber abklären. In den meisten Versicherungsbedingungen ist auch aufgeführt, dass Kinder, die sich vorübergehend bei der versicherten Person aufhalten, mitversichert sind.
Er müsste also nur die Versicherungsbedingungen seiner Versicherung lesen....
Lieber Gruss Nic
PS: Ich verschiebe Dein Thema
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Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung ändern kann (Francis Picabia)
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Andrea
1eltern Team Administrator
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Beiträge: 6834
allein erziehend, mit 12 jährigem Kind
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Stimme mit der Antwort von Nic überein. Ergänzend noch: Da ihr gemeinsames Sorgerecht habt, dünkt mich der Fall ziemlich eindeutig: M.E. ist der Vater das Familienoberhaupt während der Zeit wo die Kinder bei ihm (d.h. unter seiner Aufsicht) sind. Und haftet als solches für allfällige Schäden, welche durch die Kinder verursacht werden. Nicht vergessen: Die Haftung der Eltern ist aber auch beschränkt. Eltern haften vom Gesetz her nur für Schäden welche durch die Kinder verursacht werden, falls sie die Aufsichtspflicht verletzt haben. Dies gemäss ZGB Art. 333 Abs. 1, Zitat: Art. 333
II. Verantwortlichkeit
1 Verursacht ein unmündiger oder entmündigter, ein geistesschwacher oder geisteskranker Hausgenosse einen Schaden, so ist das Familienhaupt dafür haftbar, insofern es nicht darzutun vermag, dass es das übliche und durch die Umstände gebotene Mass von Sorgfalt in der Beaufsichtigung beobachtet hat.
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« Letzte Änderung: Mittwoch, 10.03.10 18:37 von Andrea »
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Andrea Happy Day to everybody out there !  Sag doch mal - ich dachte Du nimmst die Pille! Sag doch mal - ich dachte Du willst ein Kind! (Für Frauen zur freien Verwendung, von: Anke Engelke, Ladykracher, 19.10.2006)
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Selina
Sr. Member
Offline
Geschlecht: 
Beiträge: 272
Ich liebe dieses Forum!
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Danke für die Antworten,
@Andrea: wir haben das gemeinsame Sorgerecht, aber ich habe die Obhut...ich dachte dass das evtl. einen Einfluss haben könnte....? Wenn die Kinder bei einer Tagesmutter sind und ich die Kinder ihr zur Betreuung überlasse sie aber nicht entsprechend versichert ist und ihre Aufsichtspflicht ungenügend wahrnimmt - so würde doch auch ich für den Schaden aufkommen müssen und nicht die Tagesmutter? Ich dachte das könnte im Falle des KV so ähnlich ausgelegt haben.
@ifo: tut mir leid wegen der falschen Forumswahl. Meine Versicherung hat mir bestätigt, dass schäden, welche durch die Kinder verursacht werden während sie beim KV sind, nicht durch unsere Police abgedeckt sind. Deshalb die Frage.
Danke und Gruss, Selina
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