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Thema: Änderung Besuchsrecht (Gelesen 916 mal)
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swissaviatrix
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Oh, sorry, Emma, ich habe Deine Fragen nicht beantwortet: - ja, der Antrag auf Neuregelung der elterlichen Sorge wurde abgelehnt, weil es scheinbar keine Kommunikation brauche, um ein Kind grosszuziehen. Die bestehende Kommunikationsform via sms genügte dem Gericht. Hat uns jedoch eine Zwangsmediation verordnet, in welcher die heutige Vereinbarung inklusive Besuchsrecht und verminderten Alimenten (von 1000.- auf 500.-) abgemacht und von der SB genehmigt wurde. Also hat kein Gericht das Besuchsrecht geregelt, sondern die Eltern untereinander in einer Vereinbarung. Darin steht auch, dass bei Unstimmigkeiten die VB am Ort des obhutsberechtigten Elternteils wieder kontaktiert werden sollte. Was ich nun mit einem Versuch, wiederum eine Mediation zu starten, versucht habe. Wobei mich die Mediatorin zu Beginn schon informiert hat, dass der KV nicht zu dieser Mediation "gezwungen" werden kann (im Gegensatz zur letzten), obwohl die erneute Mediation Bestandteil der Vereinbarung ist.
Gruss Swissav
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Emma
1eltern Team Expertenteam
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Beiträge: 1136
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Hallo Swissav
Nun denn – hier also vorweg meine Kritik: Ich finde es reichlich naiv, anzunehmen dass ein Kind, das diesen massiven negativen Spannungen zwischen den Eltern so direkt ausgesetzt ist, keinen Schaden nehmen wird. Wenn ich mich in die Lage Deines Sohns bei der Übergabe versetze, so läuft es mir kalt den Rücken runter. Nur schon die Ehrerbietung Eurem Kind gegenüber würde verlangen, dass ihr Euch zusammensetzt und mit Blick auf Euer Kind Lösungen erarbeitet. Ein Kind ist kein Mehlsack, der wortlos hin- und hertransportiert wird.
Angesichts der äusserst gespannten Situation zwischen Euch als Eltern ist es umso erstaunlicher, dass der Kontakt zwischen Vater und Kind möglich ist und dass Du sogar sehen kannst, dass es dem Kind beim Vater gut geht. Das ist ein guter Grundstein, ich wünsche Dir und noch mehr Deinem Kind, dass ihr darauf bauen könnt. Findest Du denn, ich soll das Besuchsrecht so stehen lassen und mich damit begnügen, nur die "Schultage" mit meinem Sohn zu verbringen und die auf die schönen Wochenenden zu verzichten? So kommt es mir nämlich vor, wenn Du schreibst : "Bezug auf die Pflege des Kontakts zwischen Kind und Vater". Nein, ich habe mir keine Überlegungen zu einer Neuregelung des Besuchsrechts in Eurer Situation gemacht. Das war nicht die Botschaft. Hat denn er mehr Recht auf die "Pflege" des Kontakts als ich?
Falsche Fragestellung - das ist eine Frage aus der Paaroptik, sie heizt den Konflikt an. Die richtige Frage geht vom Kind aus, das KIND hat das Recht auf Kontakt und Beziehung zu beiden Elternteilen. Die Frage ist nicht, wer von Euch das Kind mehr sehen darf, sondern was für das Kind gut ist. Davon ist auszugehen und damit bist Du auf der Elternebene.
Zur rechtlichen Situation: Es war reichlich naiv von Euch und noch mehr vom Gericht, eine solche befristete Lösung abzusegnen, um so mehr als klar war, dass es sich nicht um Eltern handelt, die in der Lage sind, ein solch konfliktbeladenes Thema selbst zu bearbeiten. Juristisch gibt es zwei Möglichkeiten, die Situation zu deuten (ohne Gewähr): entweder mit Ablauf der Frist läuft die Regelung aus und der persönliche Verkehr ist nicht mehr geregelt. Oder aber, solange keine neue Regelung besteht, gilt die bisherige. Nochmals: an Deiner Stelle würde ich diese Frage der Behörde stellen, die die bestehende Vereinbarung abgesegnet hat.
Ein Entscheid ist das Resultat eines Verfahrens. Zur Zeit läuft offenbar keines, es müsste von Dir oder vom Vater ein neues angestrengt werden und zwar bezüglich Besuchsrecht bei der VB am Wohnsitz der Inhaberin der Obhut, gestützt auf Art. 273 Abs. 3 und 275 Abs 1 ZGB.
Die 2-WE-Regelung ist eine 0815 Regelung – für viele passt sie, für ebenso viele passt sie nicht. Gutes Besuchsrecht ist IMMER Massarbeit. überleg Dir, was Du denkst was Dein Kind benötigt, um die Beziehung zu seinem Vater pflegen und behalten zu können, wenn es sich mehrheitlich bei Dir aufhält. Das ist die Grundlage, davon sollten Eltern ausgehen und nicht von 0815-Regelungen, die Gerichte in ihrer Hilflosigkeit oft verfügen und mit denen dann in der Folge Heerscharen von VBs resp. Sozialarbeiter beschäftigt sind, weil sie sich in der Realität der getrennten Familie nicht bewähren.
Gruss
Emma
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« Letzte Änderung: Montag, 12.04.10 08:42 von Emma »
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Die Dinge sind nie so wie sie sind. Sie sind immer das, was man aus Ihnen macht. Jean Anouilh
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Kathi1970
Sr. Member
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Liebe swissav und Emma,
mein Ex und ich hatten auch mal vom Gericht so eine zeitlich befristete Lösung. Hintergrund war wohl, dass man gehofft hat, danach wären wir in der Lage, alles weitere untereinander zu regeln....was letztlich unsinnig war, da sich die Lebensumstände so geändert haben, dass es dazu nicht mehr kam (mein Ex verzog ins Ausland). Erstmal bestand dann gar kein kontakt mehr, dann gab es Gespräche von der VB angeordnet beim Jugendsekretariat. Aufgrund der besonderen Umstände konnte kein geregelter Umgang festgelegt werden und so wurde von Mal zu Mal geschaut. Inzwischen brauchen wir aber die Vermittlung nicht mehr sondern verständigen uns sehr friedlich untereinander.
Emma, Deine fachlichen Ratschläge hier sind immer sehr fundiert und ich will Dich in keinster Weise angreifen. Aber aus meinen eigenen Erfahrungen erlaube ich mir doch eine Anmerkung, die Du mir hoffentlich nicht übel nimmst! Alles was Du schreibst, ist ganz richtig. Aber Mütter und Väter sind so oft in solch schwierigen Situationen ihren Gefühlen ausgeliefert und meiner Meinung nach ist das menschlich. Ich kann swissav verstehen in ihrem Wunsch, das Besuchsrecht zu verändern und dies MUSS ja nicht heissen, dass das Kind den Vater dadurch weniger sieht. Es geht ja eben um eine individuelle Lösung. Dass aber dabei auch die Wünsche der Mütter und Väter eine Rolle spielen und man ihre Bedürfnisse und Gefühle nicht ausser acht lassen darf, beweist meine eigene Erfahrung. Denn wenn ein Elternteil nicht wirklich hinter dem Besuchsrecht steht, wird es für das Kind immer schwieriger....
Ich war damals dem Hass und der Wut meines Ex ausgeliefert und vieles an Missverständnissen zwischen uns ist auch entstanden aus meinen Ängsten. Ich habe auch oft erwartet, dass man mich als Mutter und meine Bedürfnisse versteht, schliesslich hatte ich auch die komplette Verantwortung (was sicher bei swissav anders ist, aber trotzdem....). Erst durch die Gespräche beim Jugendsekretariat konnte diese Situation aufgelöst werden. Heuet sind mein Ex und ich in der Lage uns zu verständigen und dabei die Bedürfnisse aller Beteiligten zu berücksichtigen. Sicher geht es um das Wohl der Kinder, aber Eltern können sich in solch verfahrenen Situationen nur dann verständigen, wenn sie ein gewisses Mass an Vertrauen und Sicherheit aufbauen können. Ich empfinde deswegen die Hinweise darauf, dass es einzig um das Kindswohl geht und die Paarbeziehung damit nichts zu tun hat, als richtig aber nicht durchführbar.... Und ich glaube in unserem Fall war eines besonders entscheidend: mein Ex und ich haben beide Fehler gemacht. Die Mitarbeiterin des Jugendsekretariats hat aber - nach ersten Anlaufschwierigkeiten - uns beiden Verständnis entgegen gebracht. Damit konnten wir auch beide ihre Kritik und Vorschläge besser annehmen und brauchen sie nun heute nicht mehr zur Vermittlung. Sich in solchen Situationen als Mutter und als Vater verstnanden zu fühlen, bewirkt oft sehr viel und erhöht die Kompromissbereitschaft, was dann den Kindern zugute kommt!! (Bei uns gab es übrigens keine Mediation sondern nur getrennte Gespräche. Das war nicht so gedacht, aber hat sich ergeben aufgrund der kurzen Anwesenheiten meines Ex hier. Und vielleicht war es auch gut: jeder von uns konnte so seine Ängste und seinen Frust abladen bei einer neutralen Person. Ein geplantes gemeinsames Gespräch haben wir dann abgesagt, weil wir es bereits geschafft hatten uns beruhigt und bereit für einen neuanfang zugunsten der Kinder an einen Tisch zu setzen).
Also, nimm es mir nicht übel, aber manchmal finde ich hier im Forum Deine Ratschläge zwar total richtig aber wenig "diplomatisch" - wobei ich übrigens mir gut vorstellen kann, dass einem die Diplomatie verloren geht, wenn man andauernd nur sieht, wie Eltern Konflikte auf dem Rücken ihrer Kinder austragen....
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