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www.1eltern.ch | Recht | Rechtsforum | Rechtsforum Sorgerecht (Moderatoren: Monica, Emma, Nic)  |  Thema: BE - Aufhebung der gemeinsamen Sorge - Verteidigung
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Autor Thema: BE - Aufhebung der gemeinsamen Sorge - Verteidigung  (Gelesen 682 mal)
Frank

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BE - Aufhebung der gemeinsamen Sorge - Verteidigung
« am: Dienstag, 11.05.10 00:55 »

Hallo zusammen
Ich bin Vater eines 4,5 Jahre alten Sohnes. Ich lebe seit mai 2008 getrennt von der Mutter. Wir waren nicht verheiratet und wir haben "noch" ein gemeinsames Sorgerecht wobei die Obhut bei der Mutter ist.

Wir haben uns anfang April 2010 zerstritten und nun hat die Mutter den Antrag zur Aufhebung der gemeinsamen Elterlichen Sorge eingereicht.

Ich habe nun bis zum 28.5.2010 Zeit, eine Stellungsnahme einzureichen.

Kann mir jemand sagen wie so eine Stellungnahme aussehen muss?
Worauf muss ich achten? Soll Ich Referenzen/Zeugen angeben?
Muss ich mir einen Anwalt nehmen? Hat mir wer eine Adresse/Anlaufstelle in Bern?

Ich habe keine Ahnung was ich genau machen/schreiben soll und bin für jede hilfe dankbar. danke im Voraus.

PS:Ich habe meinerseits mit dem Jugenschutz in Bern kontakt aufgenommen und ich hatte auch schon ein erstes gespräch. Dies ist anscheinend die Stelle welche dann auch ein Gutachten erstellt bzw zu vermitteln versucht. Die Mutter hat jedoch an dem Tag an dem ich mein erstes gespräch hatte, den Antrag eingereicht. Sie wusste von dem Termin was für mich klar macht das die keinen kompromiss will.

Ich habe nun seit 6 Wochen trotz gemeinsamer Sorge, meinen Sohn nicht mehr gesehen. Weshalb ich auch zum Jugendschutz gegangen bin.

danke im Voraus und Entschuldigung, ich bin nicht sicher ob ich im richtigen Forum bin.
Frank
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Andrea
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Re: BE - Aufhebung der gemeinsamen Sorge - Verteidigung
« Antwort #1 am: Dienstag, 11.05.10 22:06 »

Hallo Frank

Wichtig ist, dass du innert Frist die Stellungsnahme einreichst. Oder falls die Frist zu kurz ist, innert Frist schriftlich eingeschrieben um eine Fristverlängerung bittest.

Wir haben uns anfang April 2010 zerstritten und nun hat die Mutter den Antrag zur Aufhebung der gemeinsamen Elterlichen Sorge eingereicht.

Wie die Stellungnahme aussehen muss, und ob du einen Anwalt nehmen musst - m.E. kommt es darauf an, was für Gründe für den Antrag auf Aufhebung der gemeinsamen Elterlichen  Sorge angeeben wurden.

Was für Gründe werden denn von der Mutter angegeben? Was ist / war der Grund für euren Streit? Was ist vorgefallen?

Gruss
Andrea
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Frank

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Re: BE - Aufhebung der gemeinsamen Sorge - Verteidigung
« Antwort #2 am: Mittwoch, 12.05.10 16:55 »

Hallo

Zitat
Was für Gründe werden denn von der Mutter angegeben? Was ist / war der Grund für euren Streit? Was ist vorgefallen?

-Ich habe eine mündliche vereinbarte Abmachnung nicht eingehalten, in der er darum ging, wie wir unsere zukünftigen Partner in unsere Patchworkfamilie eingliedern
-Wir hatten was zusammen obwohl klar war das die demnächst heiraten würde

Ist sicher für mich nicht eine Gute ausgangslage, hat jedoch nicht damit zu tun wie das Verhältnis zu meinem Sohn ist welchen sie mir jetzt seit ca 6 Wochen vorenthält.

Sie macht geltend, dass ich vertrauen mir gegenüber Grundlegend erschütert ist und das sie unserem Sohn Ruhe, Frieden und geregelte Altagsstrukturen geben will/muss.

Ich suche mitlerweile einen Anwalt.... den der gang zum Jugensschutz welcher vermittelt, hat bis jetzt keine verbesserung gebracht.

danke im Voraus für Tipps
Frank
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Emma
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Re: BE - Aufhebung der gemeinsamen Sorge - Verteidigung
« Antwort #3 am: Mittwoch, 12.05.10 23:10 »

Hallo Frank

Mein Tipp ist vermutlich für Dich nicht zu gebrauchen. Ich hätte Dir geraten, in der jetzigen Phase keinen Anwalt einzuschalten, sondern Dich an eine Fachstelle zu wenden und Dir dort Unterstützung zu holen und Dich beraten zu lassen. Im Kanton Bern sind das in erster Linie die Erziehungsberatungsstellen. Das Einschalten eines Anwalts verhärtet in der Regel die Fronten und heizt den Konflikt an.

Was meinst Du mit "Jugendschutz"? Warst Du beim Jugendamt? Und was ist dabei herausgekommen?

Für das Besuchsrecht spielt übrigens die elterliche Sorge keine Rolle, das heisst es kommt nicht darauf an ob gemeinsame oder alleinige ES besteht. Das Besuchsrecht entsteht, wenn der eine Elternteil nicht im Haushalt mit dem Kind lebt, d.h. nicht obhutsberechtigt ist.

Noch zur Stellungnahme: ich würde keine Referenzen und Zeugen angeben. Zum Ausdruck kommen sollte, warum Du auch weiterhin die elterliche Sorge für Dein Kind beibehalten möchtest und - wenn das so ist - dass eine Aenderung der elterlichen Sorge nichts zur Lösung der neu entstandenen Probleme beitragen würde. Signalisier Gesprächsbereitschaft.

Emma
« Letzte Änderung: Mittwoch, 12.05.10 23:18 von Emma » Gespeichert

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Frank

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Re: BE - Aufhebung der gemeinsamen Sorge - Verteidigung
« Antwort #4 am: Donnerstag, 13.05.10 09:49 »

Vielen dank für deine Antwort

Ich denke die Front auf der KM seite sie definitiv zu Betoniert. Wir haben die gemeinsame Elterliche sorge inklusive einem Besuchsrecht im Konflikt Fall. Die KM hat die Obhut. Ich bin zum Jugendamt Bern West gegangen weil ich mein sohn nun seit 6 Wochen nicht mehr gesehen habe. die
s versucht zu vermitteln, jedoch dauert dies ewigs. nächster angesagter Termin in dem ich meinen sohn wahrscheindlich unter aufsicht des Jugendamts sehen kann ist der 25.5.2010, bis dann hab ich den kleinen 2 Monate nicht mehr gesehen.

Darf die KM trotz Besuchsrecht, mir meinen Sohn vorenthalten.

Gleichzeitih läuft das "Verfahren" zur aufhebung der Gemeinsamen Elterlichen Sorge.

Einen Anwalt möchte ich beiziehen, damit ich meine Rechte und Chancen abklären kann und damit meine Stellungsnahme korrekt ausgeführt wird. Ich bin kein begabter Schreiber und möchte nicht, das weil ich sachen ungünstig formuliere, dies dann gegen mich verwendet wird.

gruss
Frank
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Andrea
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Re: BE - Aufhebung der gemeinsamen Sorge - Verteidigung
« Antwort #5 am: Donnerstag, 13.05.10 19:43 »

Hallo Frank

Bitte beim Thema "BE - Aufhebung der gemeinsamen Sorge - Verteidigung" bleiben (zum Besuchsrecht hast du bereits ein anderes Thema eröffnet).

Den Ratschlag von Emma, deeskalierend und gesprächsbereit zu wirken, finde ich sehr gut. M.E. ist zum jetzigen Zeitpunkt der Anwalt noch nicht dringend angezeigt, ausserdem könnte es sogar deiner Sache schaden, jetzt schon mit Anwalt einzufahren.

Wenn ihr schon seit 4 1/2 Jahren das gemeinsame Sorgerecht habt, und der jetzige Streit nichts damit zu tun hat, dass du deine Pflichten als Vater sträflich vernachlässigt hast, dann stehen m.E. die Chancen gut, dass da nicht plötzlich die Elterliche Sorge entzogen wird.

Die VB wird vermutlich dem Antrag fast sicher nur dann nachkommen, wenn die Antragsstellerin darlegen kann, dass die gemeinsame Elterliche Sorge in irgendeiner Art und Weise dem Kind Schaden zufügt.


Möchte dir nicht zu nahe treten - und womöglich kannst du mit nachstehendem Feedback auch nicht viel anfangen:

Ich denke die Front auf der KM seite sie definitiv zu Betoniert.

Empfinde ich persönlich als Looser-Argument. Ausserdem macht es den Eindruck, dass du selbst
  - die Front nun zu betonierst, und
  - nicht mehr überzeugt bist ob gemeinsames Sorgerecht bei eurem Kind noch richtig ist.


Einen Anwalt möchte ich beiziehen, damit ich meine Rechte und Chancen abklären kann und damit meine Stellungsnahme korrekt ausgeführt wird. Ich bin kein begabter Schreiber und möchte nicht, das weil ich sachen ungünstig formuliere, dies dann gegen mich verwendet wird.

Rechtlich informiert sein kann nicht schaden. Ein Anwalt kann auch rein privat beraten, ohne dich nach aussen zu vertreten. D.h. du kannst trotzdem das Antwortschreiben selbst verfassen und absenden. Kannst es ja vorher vom Anwalt (oder von Bekannten denen du vertraust) gegenlesen lassen. Kannst den Entwurf auch hier posten oder mailen, falls du möchtest.


-Ich habe eine mündliche vereinbarte Abmachnung nicht eingehalten, in der er darum ging, wie wir unsere zukünftigen Partner in unsere Patchworkfamilie eingliedern
-Wir hatten was zusammen obwohl klar war das die demnächst heiraten würde

...

Sie macht geltend, dass ich vertrauen mir gegenüber Grundlegend erschütert ist und das sie unserem Sohn Ruhe, Frieden und geregelte Altagsstrukturen geben will/muss.

Hab jetzt nicht ganz verstanden, was für eine Abmachung du da gebrochen hast, aber vermutlich muss ich das auch nicht. Eine Möglichkeit wäre ja vielleicht auch, dass du dich bei ihr dafür entschuldigst.



Gruss
Andrea
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Frank

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Re: BE - Aufhebung der gemeinsamen Sorge - Verteidigung
« Antwort #6 am: Freitag, 14.05.10 08:37 »

Entschuldigt wenn ich ungedulig oder Emotional bin, ich habe echt das gefühl mit dem Rücken an der wand zu stehen und habe jeden Tag das Gefühl, dass es schlimmer wird.

Nun habe ich eine Mail von ihr erhalten in der die alle Spielsachen und Kleider von unserem Sohn zurückfordert. Ich hab doch keine Ahnung mehr, was wer gekauft hatte.

Kann sie dies Verlangen? Bei den spielsachen Argumentiert sie das der kleine darum gebeten hat, weshalb ich dem gerne nachgeben würde.
Aber ich weich schon wieder vom Thema ab.

Frank
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Re: BE - Aufhebung der gemeinsamen Sorge - Verteidigung
« Antwort #7 am: Freitag, 14.05.10 09:04 »

Kann sie dies Verlangen? Bei den spielsachen Argumentiert sie das der kleine darum gebeten hat, weshalb ich dem gerne nachgeben würde.

Nein.

Lass Dir Zeit und überlege, ob und wie Du zur Zeit den Kontakt zur Mutter pflegen willst (Mail beantworten oder nicht, dito SMS).

Ich wiederhole nochmals: hol Dir Unterstützung und Beratung bei einer Fachstelle und zum jetzigen Zeitpunkt nicht bei einem Anwalt. Die juristische Schiene führt unter Umständen dazu, dass Du Recht erhältst, aber das ist keine Garantie dafür, dass Du den Kontakt zu Deinem Kind wieder pflegen kannst.

Melde Dich für ein Gespräch bei einer Erziehungsberatungsstelle an und sag, dass es sehr dringend ist und weshalb - oder hol Dir via psychologische Beratung Unterstützung.

Wenn die Mutter dir das Kind vorenthält, kannst Du bei der Vormundschaftsbehörde die Errichtung einer Beistandschaft nach Art. 308 ZGB Abs. 2 beantragen.

Emma
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Frank

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Re: BE - Aufhebung der gemeinsamen Sorge - Verteidigung
« Antwort #8 am: Freitag, 14.05.10 10:47 »

Vielen dank.
Leider hat jenstes herumtelefonieren nichts ergeben weil alle stellen die Brücke machen.

Sie hat ganz glar gefordert das ich sie nur noch per mail kontaktieren soll
Zitat
ein letztes Mal bitte ich dich höfflich, dass wenn du mit mir Kontakt aufnehmen möchtest, dies per Mail machst!
Deine Sms und Anrufe wirken belastend und bedrängend, deshalb bitte ich dich zum wiederholten Mal, mich nicht mehr per Mobile erreichen zu wollen.

Zur Erinnerung: mein Vertrauen (zu dir) ist grundlegend zerstört, möglicherweise sogar irreparabel. Meine Einwilligung zum begleiteten Besuchsrecht kannst du als eine Art Versuch bzw. Bereitschaft meinerseits werten, dir immerhin noch in Bezug auf ""Sohn"" ein minimales Vertrauen zu schenken.
Für Informationen bezüglich ""Sohn"", bitte ich dich, dass du dich an Frau ""Jugendamt"" wendest. Alle wichtigen Informationen über ""Sohn"", die du brauchst, bekommst du von Frau ""Jugendamt"". Alles andere (Fotos, Alltagsinfos usw) gehört zu meinem und ""Sohn""'s familiären Privatleben. Wir brauchen Ruhe, Frieden, Klarheit und geregelte Alltagsstrukturen; ich bitte dich, dass zu respektieren. Auch ich halte mich aus deinem Privatleben fern, ohne dass du mich immer wieder darum bitten musst.

Sie will nicht, und nicht hab mühe einfach ab zu warten. weil ich immer Teil meinses Sohnes Leben war und nun nicht einmal mehr weiss was er die leitzen 6 Wochen gemacht hat und wie es ihm geht. Ich habe sogar das gefühl das er in Bezug auf mich durch die mutter ein falsches Bild von mir vorgesetzt bekommt und so Verlustängste entwickelt hat.
Ich lasse ihn nicht im stich, ich hab mich 4 Wochen aus der sache zurückgezogen weil ich dachte es ginge ihm gut was mir die KM auch vorgegaukelt hat. Und jetzt bin ich überzeut das dies Falsch war und komme irgendwie nicht weiter.
Zudem läuft noch das gesuch zur Neuregelung der Elterlichen Sorge"
Sorry , dies ist nun wohl mehr ein Frustbeitrag. Das Ganze nimmt mich ziemlich mit und stimmt mich sehr Traurig. Ich will für meinen Sohn da sein und mit ihm Zeitverbringen und was abgeht ist eine schlach die auf dem Wohlbefindens eines Kindes ausgetragen wird, Weil sich 2 Streiten. Weinen

Entschhuldigt mich.
danke für eure hilfe
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Shanana

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Re: BE - Aufhebung der gemeinsamen Sorge - Verteidigung
« Antwort #9 am: Freitag, 14.05.10 18:18 »

"Ich denke die Front auf der KM seite sie definitiv zu Betoniert"
Das hatte ich auch gedacht, heute haben wir ein gelöstes und freundliches Verhältnis zueinander. Hatt aber lange gedauert bis wir soweit waren.
Ich kann dir keine Lösung anbieten aber Ratschläge, die dir nützlich sein können. Führe ein Tagebuch über alles was du unternimmst oder was sie dir mitteilt. Schreibe alles auf, schaue darauf, dass du "neutral" schreibst. ich habe dies auch gemacht. Wenn dich jemand Fragen stellt wie es "damals" genau war, kannst du dann auch korrekte Antworten geben. Nutze jede Hilfe die du von Ämtern erhalten kannst, dokumentier dein Vorgehen und schreibe alles auf, was dir mitgeteilt wird. Aber schreibe ja nichts auf, was "sie" falsch macht, nur was sie macht, ob richtig oder falsch. Mache deine Ex nicht nieder oder ähnliches. Solange sie keinen Anwalt nimmt, brauchst du auch keinen. Sollte sie einen Nehmen, musst du (meine Meinung) auch einen nehmen, ansonsten du keine Chance gegen sie hast.

Z.B:

14.05.2010  Telefon von XY erhalten, sie hat mir dies und das mitgeteilt, habe ihr geantwortet, dass ich damit nicht einverstanden bin. Schreibe auch auf wie das Telefon war, gehässig, konstruktiv etc.

15.05.2010 War bei der Beratunsstelle XY und habe mit Fr. J über meinen Fall gesprochen. Sie war der Ansicht, dass ich im Moment dies und jenes machen sollt.

21.05.2010 Hatte meine Tochter für 5 Stunden bei mir wir hatten es schön und sie sagte, sie freue sich aufs nächste mal.

Und stell dir immer vor, wie schön es ist, wenn du wieder mit ihr Spielen kannst.


Gruss Marco / Rheinfelden
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