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www.1eltern.ch | Recht | Rechtsforum | Rechtsforum Besuchsrecht (Moderatoren: Emma, Nic)  |  Thema: besuchrecht verweigerung
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Autor Thema: besuchrecht verweigerung  (Gelesen 687 mal)
shire

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besuchrecht verweigerung
« am: Freitag, 14.05.10 20:46 »

Hallo
Meine Frau und ich haben uns im aug. 09 getrennt und mussten dann sehr schnell scheiden (märz 2010) weil sie von einem anderen schwanger war. (damit keine vaterschafts abklage) Wir haben gemeinsam 2 Töchter 2,5 und 4 jährig. Sie hat das aleinige sorgerecht. ich habe besuchsrecht alle 2 wochenende und 3wochen ferien pro jahr. seit anfang April verweigert sie das besuchsrecht. grund: zuerst hiess es, weil das neue baby gleich komme, dann weil ich sie schlecht mache bei denn kindern und nun hat sie, aus mir unerklärlichen Gründen, Kontakt mit der Polizei aufgenommen und ihnen erzählt dass, ich die Kinder sehrwahrscheinlich sexuel belästige.
Die Polizei hat mich nun befragt, und die Untersuchung ist am laufen. An dieser Geschichte ist nichts wahres von wegen kinder belästigung!!!
Wie kann ich mich wehren???
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Louise

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Re : besuchrecht verweigerung
« Antwort #1 am: Freitag, 14.05.10 22:09 »


Hallo shire
Nur einen Rat: unbedingt dich verteidigen, in dem du sofort Strafanzeige gegen die Mutter, sonst könnte man später dich vorwerfen, dass du nichts gemacht hast, um dich zu verteitigen.
Aufpassen : ab den Tag du hast die Anschuldigung wegen sexuel misshandlung erfahren, läuft eine Frist von 3 Monat . Nachher ist es zu spät. Lass einen Antwalt die Strafanzeige schreiben... man muss unbedingt eine korrekte rechtliche Sprache anwenden.

1) Strafanzeige wegen Ehrverletzungen:   Art. 174 StGB oder / und Art. 173 . Beide sind möglich. Der Richter wird selbst beurteile welche.

2) und nicht vergessen - sehr wichtig für die Behörde :  Art. 304StGB = Irreführung der Rechtspflege

3) und auch Art. 303 StGB = falsche Anschuldigung.

Und noch ein letzter Rat: NIE eventuell ein Vereinbarung unterschreiben.
Es ist, was wir das erstes Mal im Interesse des Kindes gemacht hatten.. und zwei Jahre später hat die Mutter wiederholt mit ihre falsche Anschuldigung  angefangen... und das erstes Mal hat dann bei die Behörde nicht mehr zählt !!
Es mus unbedingt bestraft werden. Es handelt sich um ein offizial Delikt . Punkt.

Leider  weiss ich  selbst   , wie solche falsche Anschuldigungen auf unschuldige Menschen auswirken... Gewicht und Schlaf verlieren,  einer riesige Angst ....... Ja ! Deshalb hole dir auch unbedingt Hilfe bei einen psy... weil du muss noch auch erwarten, dass das Besuchsrecht sistiert wird, solange die Verfahren nicht fertig ist... und Opfer von solche falsche Anschuldigungen bekommen absolut keine Unterstützung - umgekehrt !

Ich wünsche Dir viel Kraft. Falls du mehr darüber wissen willst, sende mir ein PM.
Louise
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shire

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Re: besuchrecht verweigerung
« Antwort #2 am: Samstag, 15.05.10 11:33 »

Hallo
Ich weiss nicht ob das ein Problem ist, aber da ist noch eine weitere Sache:
Sie sagt diese Geschichte nimmt sie an hand, erzählungen von den Kindern.
Also die Die Kinder sollen gesagt haben:
- "Päpu rüehrt mi am böiseli ah"
- "Bi Päpu chunt öpis wisses use u schwümt när im Badwasser"
- Die Kinder seien im Schambereich errötet.

Sie schiebt es also auf Aussagen der Kinder ab, und spielt die unschuldige!

zu der ersten Aussage ist zu bemerken das beide (die ältere nur noch in der Nacht), Windelträger sind, und man sie dort halt reinigen muss. Das ist ja jedem klar!

Zur zweiten Aussage könnte es ja Badeschaum sein, denn ich bade die Kinder eigentlich jedes mal wenn ich sie habe.

Dritte Aussage: Bei Windelträgern mit hellem Hauttyp gibt es manchmal rötungen.

Und auf all diese Aussagen und rechtvertigungen, bin ich mir ganz sicher dass, Die Mutter alles nur erfunden hat.
Sie wäre gester fast bereit gewesen die Kinder gegen eine sofortige bare Unterhaltszahlung zu tauschen, hat aber doch dann gesagt dass ich die Kinder weiterhin nicht bekomme. Jemand hat sie wahrscheinlich gewarnt.

Unter anderem bin ich mir darum ganz sicher dass, sie extra Lügen erzählt.

Wiso macht sie dass überhaupt???
Was bringt ihr das???

Danke und freundlichen Gruss


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Emma
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Re: besuchrecht verweigerung
« Antwort #3 am: Samstag, 15.05.10 12:36 »

Wiso macht sie dass überhaupt???
Was bringt ihr das???

Hallo Shire

Diese Fragen sind hier nicht zu beantworten, ich würde auch sagen, sie führen nicht weiter. Hol Dir unbedingt fachliche und allenfalls auch juristische Beratung und Unterstützung.

Der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs ist eine mächtige Waffe von Müttern, die den Kontakt zwischen Kind und Vater unterbrechen wollen. Erwiesenermassen ist der Vorwurf in den allermeisten Fällen unberechtigt. Er wirkt sich aber in der Regel sofort und gravierend auf den persönlichen Verkehr zwischen Vater und Kind aus (dieser wird sistiert) und kann langwierige Abklärungen nach sich ziehen, bevor dann mühsam die Kontakte wieder hergestellt werden können und müssen.

Ein Online-Forum ist nicht in der Lage, Dir die jetzt notwendige Begleitung zu bieten. Deshalb nochmals: hol Dir bei einer realen Beratungsstelle oder bei einem in diesem Bereich erfahrenen Juristen Hilfe. Falls Du eine Empfehlung möchtest, kannst Du mich per PN anschreiben.

Gruss

Emma
« Letzte Änderung: Samstag, 15.05.10 12:45 von Emma » Gespeichert

Die Dinge sind nie so wie sie sind. Sie sind immer das, was man aus Ihnen macht. Jean Anouilh
shire

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Re: besuchrecht verweigerung
« Antwort #4 am: Samstag, 15.05.10 15:44 »

Ok danke, damit habt ihr schon viel geholfen denn, meine Anwältin hat mich über diese 3Monatige Anzeigefrist nicht informiert.
Wie funktioniert das mit "PN" ?
danke und gruss
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Hans
1eltern Team

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Re: besuchrecht verweigerung
« Antwort #5 am: Samstag, 15.05.10 18:15 »

Klick links neben dem Beitrag von Emma auf eines der Ikönchen "private Mitteilung", oder in der Navigation auf "Messenger" und dann auf "Neue Mitteilung". ok?
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shire

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Re: besuchrecht verweigerung
« Antwort #6 am: Samstag, 15.05.10 20:28 »

danke Hans...
Wer bezahlt eigentlich den Anwalt in einer solchen Gelegenheit?
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shire

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Re: besuchrecht verweigerung
« Antwort #7 am: Sonntag, 16.05.10 12:04 »

Hallo
Soviel ich weiss habe ich auch das besuchsrecht bis die Unschuld bewiesen ist.
Oder bin ich da falsch invormiert?
Was kann ich dagegen tun um meine Kinder endlich wieder zu bekommen?
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Hans
1eltern Team

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Re: besuchrecht verweigerung
« Antwort #8 am: Sonntag, 16.05.10 18:56 »

Also, Shire, jetzt verstehe ich nicht, warum du diese Frage hier ins Forum stellst. Sorry, aber das bringt wirklich nicht viel. Es wirkt, als ob du Emmas Beitrag ganz einfach nicht gelesen - oder nicht verstanden hättest. Solltest du nicht sicher sein, ob du ihre Antwort richtig verstanden hast, dann schreib mir eine PN, dann werde ich dir zu diesem Verständnis helfen.

Im übrigen gibt es jetzt, morgen (!), für dich zu tun! Jetzt gehst du mit der empfohlenen fachlichen Unterstützung in deine Verteidigung!

Du hast aber noch gefragt, wer den Anwalt bezahlt. An wen hast du denn gedacht? Selber natürlich, oder - wenn vorhanden - deine Rechtsschutzversicherung, oder die unterliegende Partei. Also, die erste Sitzung beim Anwalt wirst du ja schon berappen können. Wenn er dir empfiehlt, einen Prozess zu führen, für den du nicht über die notwendigen Mittel verfügst, dann wird er dir helfen, ein Gesuch um unentgeltliche Prozessführung zu stellen.

Über den Beitrag von Emma kann es hier für dich keine wirksame Unterstützung geben. Das ist nicht möglich. Für den Fall dass du nicht weisst, an wen du dich wenden solltest, hat dir Emma Unterstützung zugesagt. 

Für die ersten Schritte wollen wir dir schon helfen. Klick neben diesem Beitrag oder neben Emmas Beitrag auf das graue Ikönchen für "Private Mitteilung".

Ich drücke dir ganz fest die Daumen dafür, dass du jetzt die richtigen Schritte tust, und dafür, dass du Erfolg haben wirst, und dafür, dass alles wieder gut kommt! Erst einmal liegt es nun schon an dir!
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