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Thema: Brauche Hilfe (Gelesen 510 mal)
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july_85
Juniormitglied
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Hallo Ich habe ein Problem und richtig Angst ich hoffe ihr könnt mir helfen. Ich bin 25 Schweizerin mit türkischen wurzeln. Ich wurde mit 20 zwangsverheiratet. Bin dann ins Frauenhaus und habe mich gerichtlich getrennt und kann mich erst im Dez. scheiden lassen da es dann endlich 5 Jahre her sind. Ok gibt viele die es nicht verstehen werden aber ich habe Angst um mein leben deshalb ziehe ich es durch bis die 5 Jahre vorbei sind. So das wäre ungefähr eine Kurzfassung von meinem Leben. Nun zu meinem Problem. Ich lebe in einer neuen Beziehung und bin schwanger mein Freund steht vollends hinter mir. Aber jetzt habe ich Angst da ich gehört habe solange ich verheiratet bin wird mein „Ehemann“ automatisch als Kindsvater eingetragen. Dass will ich aber nicht. Weis jemand ob es möglich ist jemand anderes als den Ehemann einzutragen? Bitte verurteilt mich nicht  ich brauche eine sachliche Antwort. Ich bedanke mich schon mal im Voraus 
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djoser
Big Member
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Scheint im Herzen die Sonne, ist s'Wetter egal
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Hallo july_85 Was genau meinst Du mit den " 5" Jahren? 2 Jahre des getrennt Lebens wären massgebend. Geht es allenfalls um ein CH-Aufenthaltsrecht? Und was meinst Du mit "jemand anderes als den Ehemann"? Eventuell den Kindsvater? Kopf hoch! Und Du wirst hier schon nicht verurteilt. Warum auch?  Gruss djoser
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july_85
Juniormitglied
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Hallo djoser Ja genau es geht um den CH-Aufenthalt. Und ja ich meine mit jemand anderem, meinen jetzigen Freund. Da ich nicht weiss ob mein noch Ehemann dann auch sofort in die Scheidung einwilligt…da mein Baby im Feb. Auf die Welt kommt. Ich will nicht das mein noch Ehemann irgendwelche rechte auf das Kind hat sei es auch nur als Kindsvater eingetragen wird… Es ist schön zu hören dass man mich da nicht verurteilt…habe leider schon vieles gehört da ich mich nicht sofort scheiden liess…
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Andrea
1eltern Team Administrator
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Beiträge: 6651
allein erziehend, mit 12 jährigem Kind
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Hallo july_85 Ich bin 25 Schweizerin ...
Wenn du Schweizerin bist, dann hast du ja das CH Aufenthaltsrecht bereits. Unabhängig von der Dauer der Ehe. Deshalb habe ich nicht verstanden worauf genau du 5 Jahre wartest. Könntest du das noch genauer erklären? Gruss Andrea
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Andrea Happy Day to everybody out there !  Sag doch mal - ich dachte Du nimmst die Pille! Sag doch mal - ich dachte Du willst ein Kind! (Für Frauen zur freien Verwendung, von: Anke Engelke, Ladykracher, 19.10.2006)
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july_85
Juniormitglied
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Beiträge: 6
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Ich wurde in den Ferien vor 5Jahren gezwungen den Bruder meines Stiefvaters zu heiraten. Er ist es der auf das CH-Aufenthaltsrecht wartet….
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djoser
Big Member
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Beiträge: 588
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Alles klar! Tragisch. Nehme an, kriegst schon noch Deine von Dir gewünschte Info. Müsste selbst auch erst rückfragen...  Schöns WE djoser
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Emma
1eltern Team Expertenteam
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Hallo july_85
Wenn ein Kind während der Ehe geboren wird, gilt die sogenannte "Ehelichkeitsvermutung" gemäss Art. 255 Abs. 1 ZGB.
Dieses rechtliche Kindsverhältnis muss zuerst beseitigt werden, bevor ein neues durch Anerkennung des Kindes durch den biologischen Vaters entstehen kann. Das geschieht mittels Anfechtung bei Gericht gemäss Art. 256 Abs. 1 (durch den Ehemann oder durch das Kind). Die Anfechtung ist nicht weiter zu begründen, wenn der gemeinsame Haushalt aufgehoben war (Art. 256b Abs. 1 ZGB).
Das ist eine Situation die recht häufig vorkommt und bei der die meisten Gerichte unkompliziert vorgehen. Du kannst auch mal ein Telefon ans Gericht oder ans Zivilstandsamt starten und dort den Ablauf erfragen.
Was bei verheirateten Eltern sicher nicht geht, ist einfach jemand anderes als Vater einzutragen.
Gruss
Emma
PS: Ueber das Frauenhaus solltest Du Zugang zu Rechtsberatung haben.
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« Letzte Änderung: Freitag, 25.06.10 19:28 von Emma »
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Die Dinge sind nie so wie sie sind. Sie sind immer das, was man aus Ihnen macht. Jean Anouilh
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july_85
Juniormitglied
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Danke Danke Danke 
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schnaeggli
Angefressen
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Hallo july_85 Es tut mir leid, dass du so was durch machen musst.
Das mit den 5Jahren ist so.... Wenn ein Auslaender nicht 5Jahre mit einer Schweizerin verheiratet ist. Bekommt er keinen Schweizerpass! Und es ist leider so, dass sehr viele Auslaender, Schweizerinnen heiraten nur um einen CH-Pass zuerhalten. Sozusagen: Das Ticket ins Paradies? Die CH hat ja super Sozialleistungen verglichen mit ....... Gewisse Leute schrecken auch nicht vor Brutallitaet zurueck um dieses zuerlangen. (hast du darueber mit deinem Anwalt gesprochen? 5J,= CH-Pass)
Nun zum Kind: Es waere gut, wenn du deinen Frauenarzt aufsuchst und dort deine Situation besprichst.Waere schoen, wenn dein Partner vielleicht mit geht. Deinen Anwalt solltest du darueber informieren das man deinen noch Ehemann als Kindsvater ausschliessen kann. Ich gehe davon aus, dass du schon laengere Zeit von deinem "Mann" getrennt bist.(Zeitraum nicht ersichtlich) Dann kann man einen Sexuellen kontakt mit deinem "noch Ehemann" ausschliessen. Dein Frauenarzt koennte dir eine Bestaetigung ausstellen das du Schwanger bist. (Monat ,Niederkunft)
Dein Anwalt wird das Gericht darueber informieren. Fuer das Gericht ist dann ersichtlich, dass der "noch Ehemann" als Vater auszuschliessen ist. Im Protokoll wird vermerkt, "das eine Vaterschaft des Herrn............... ausgeschlossen werden kann." Wass ich nicht verstehen kann, warum sollte der noch Ehemann wegen dem Baby nicht in die Scheidung einwilligen wollen? Frag deinen Anwalt, ob man nicht erst im allerletzten Moment, dass mit dem Kind zur Sprache bringen koennte.(Vor Gericht). Du bist ja ca im 8Monat Schwanger.
Schlimmsten falls kannst du immer noch mit einem Vaterschaftstest etwas machen.(Denke ich mal) Da kann dich aber bestimmt der Frauenarzt am besten Beraten. Du solltest aber wirklich etwas tun in dieser Richtung.
Du brauchst dich nicht zu Schaemmen darueber zu sprechen. Ein jeder hat das recht auf Liebe..... Und du bist nicht die Erste in einer sollchen Situation. Ich hoffe, dir etwas geholfen zu haben. Viel Mut.....
Schnaeggli
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schnaeggli
Angefressen
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Hallo zusammen,
Entschuldigt bitte, war etwas zu langsam mit meinem Komentar. Wollte nur helfen. L. G. Schnaeggli...... trifft halt genau zu!
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