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www.1eltern.ch | Recht | Rechtsforum | Rechtsforum Alimente  |  Thema: Mündigenunterhalt während Berufsmatur/Fachhochschule
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Autor Thema: Mündigenunterhalt während Berufsmatur/Fachhochschule  (Gelesen 705 mal)
Andrea
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Re: Mündigenunterhalt während Berufsmatur/Fachhochschule
« Antwort #10 am: Samstag, 24.07.10 18:24 »

Hallo Sternli

Verstehe ich richtig die Sache ist jetzt bereits vor Gericht?  Nehme ich richtig an der Sohn klagt?

Wichtig ist dann, dass klar gestellt wird, dass der oben skizzierte Bildungsweg (Lehre / Berufsmatur / Fachhochschule) von Anfang an vorgesehen war, und gleich von Anfang an auf Alimente für diesen ganzen Bildungsweg geklagt wird. *Bevor* die "Erstausbildung" (Lehre) abgeschlossen ist.

Bin gespannt wie die Sache ausgeht und wünsche viel Erfolg!

Gruss
Andrea
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Andrea
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sternli

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Re: Mündigenunterhalt während Berufsmatur/Fachhochschule
« Antwort #11 am: Sonntag, 25.07.10 14:48 »

Hallo Andrea!

Ja, das verstehst du ganz richtig.
Da mein Ex mit erreichen des 18 Geburtstsages seines Sohns (3 Jahre vor Lehrabschluss) die Alimentenzahlungen eingestellt hat und ich schon so meine Erfahrungen mit ihm gemacht hatte, haben wir uns relativ schnell (nach Rückfrage bei ihm und einem Gang zur Gemeinde) an eine Anwältin gewandt.
Da mein Sohn (er hat ja auch schon einige Erfahrungen diesbezüglich mit seinem Vater) sich sicher war, dass er die Sache durchziehen will, haben wir mit Hilfe der Anwältin schon letzten Herbst Klage eingereicht.
Leider sind im Kt Aargau zwei Gerichtsverhandlungen nötig (die erste bestimmt ob und wieviel bis zum endgültigen Urteil bezahlt wird), dann haben wir  es noch mit verhandlungen versucht, was die Sache auch noch etwas verzögert hat.

Ich habe der Anwältin von vorne herein gesagt, dass es das Ziel meines Sohnes ist über eine Berufsmatur auf eine fachhochschule zu gehen, es gibt in unserem Fall auch sehr triftige Gründe, warum nicht über den üblichen weg (Gymi, Studium) gegangen werden konnte, dies ist in dem Fall eine starke Legasthenie welche erst therapiert werden musste.

Wir haben also schon von Anfang an, wie du schreibst, auf Alimente bis ende Fachhochschule geklagt (mein Sohn hat jetzt noch 2 Jahre Lehre vor sich, besucht auch schon von Anfang an Zusatzkurse usw.)

Mir ist bewusst, dass trotz allem der ausgang sehr ungewiss ist.....leider....

Es wäre natürlich schön, wenn es eine Unterstützung seitens des Vaters gäbe und nicht alles an mit hängen bliebe....

Das irre an der Sache ist, dass ich eigentlich davon ausgegangen bin, dass mein Ex bis Ende Lehre zahlt und wir dann halt selber schauen müssen.....es ist jetzt eigentlich nur durch seine Einstellung der Alimentezahlungen so weit gekommen, dass wir überhaupt mehr fordern....
auf jeden fall kommt ihn die ganze Sache so auf jeden fall viel, viel teurer auch durch die ganzen Anwalts und Gerichtskosten.....

....ich finde das irgendwie total traurig, dass er seinem Sohn so ein Bild von sich gibt....."ich schmeisse mein Geld lieber den Anwälten und Gerichten in den Rachen, als Dich zu unterstützen!"

Dann beklagt er sich beim Richter, er hätte zu wenig Kontakt mit seinem Sohn und wolle deswegen keine alimente mehr zahlen!
Zum Glück hat der Richter das relativ schnell raus gehabt, dass der meiste Kontakt vom Sohn aus geht und hat den Vater in seine Schranke verwiesen.

anscheinend gehört das auch zu den Sachen, die ich nicht verstehen können muss (weil das für mich wohl unmöglich wäre das zu verstehen).

Weinen Weinen Weinen

Vielen Dank auf jeden fall für Deine guten Wünsche....ich bin auch ganz gespannt auf den Ausgang.
Es hätte glaub auf jeden fall Präzedenzfall-Charakter, wenn es zu Gunsten meines Sohnes raus kommt.

gruss sternli
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ghost44

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Re: Mündigenunterhalt während Berufsmatur/Fachhochschule
« Antwort #12 am: Mittwoch, 11.08.10 00:46 »

Irgenwie ist das schon eine himmeltraurige Mentalität. Für die Erstbildung muss der Vater aufkommen - keine Frage aber irgendwann ist fertig. Wer eine Lehre absolviert hat nachher einen Beruf. Eine Fachhochschule ist eine Weiterbildung und nicht zwingend. Wer eine Matura macht hat noch keinen Beruf. ist doch klar !

Wieso kann der Sohn nicht einige Zeit in seinem Beruf arbeiten und sich das Studium selbst verdienen wie andere auch ? In der RS gibt es schon mal einen grossen Batzen und nachher könnte mal Einiges zurücklegen mit arbeiten.



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Andrea
1eltern Team Administrator

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Re: Mündigenunterhalt während Berufsmatur/Fachhochschule
« Antwort #13 am: Mittwoch, 11.08.10 07:29 »

... himmeltraurige Mentalität. ...

Bitte beachten: das Thema ist im Rechtsforum - hier sind ausschliesslich sachdienliche Beiträge - keine wertenden oder persönlichen Kommentare - erwünscht. Fürs Philosophieren steht das allgemeine Forum zur Verfügung.


Im vorliegenden Fall wurde von der Themenöffnerin berichtet, dass der Vater die Zahlungen bereits vor Lehrabschluss vollständig eingestellt hatte. Ergo war / ist es am Platz die Sache vor Gericht zu klären; der klagenden Partei hier eine "himmeltraurige Mentalität" zu unterstellen ist m.E. nicht angebracht.

Wenn der Junge, wie berichtet wurde, behinderungsbedingt einen längeren Bildungsweg absolvieren muss - könnte der Richter es durchaus als Erstausbildung werten. Warten wir doch einfach ab was das Gericht entscheidet bzw. Sternli weiter berichten wird.

Gruss
Andrea
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Andrea
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