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www.1eltern.ch | Recht | Rechtsforum (Moderatoren: Monica, Emma)  |  Thema: Studieren, aber wie? Alimenten/Stipendien berechtigt?
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Autor Thema: Studieren, aber wie? Alimenten/Stipendien berechtigt?  (Gelesen 436 mal)
MrGren

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Studieren, aber wie? Alimenten/Stipendien berechtigt?
« am: Dienstag, 29.06.10 23:10 »

Hallo zusammen! Ich hoffe ihr könnt mir bei meinem Anliegen helfen!

Ich bin 22 Jahre alt und lebe seit c.a20 in einer 1.5 Zimmer Wohnung. Meine Eltern sind seit jeh getrennt, meine Mutter erhielt das Sorgerecht und meinen Vater bezahlte Alimenten bis ich meine Lehre als Informatiker abschloss. (Anmerkung: mein Vater hat mich früher mehrfach verbal hart niedergebutzt, als ich die Gimi Prüfung oder u.a auch die BMS aufnahmeprüfung nicht bestand)
Danach began ich (ggf. wegen den Prädigten meines Vaters) direkt mit einem berufsbegleitendem Zulassungsstudium, um an die Fachhochschule Informatik studieren zu können (habe keine BMS), während dem ich keine Unterstützung der Eltern mehr erhielt.
Ziel war es für mich das Studium Vollzeit zu machen, doch darauf meinten meine Eltern "vergiss es, du bekommst nichts". (Mein Vater ist selbstständig und meine Mutter war IV Bezügerin). Erst als ich ein zwischenjahr einlegte, eine neue (sehr anspruchsvolle) Stelle fand (gute Bezahlung) und mich zu einem berufsbegleitendem Studium entschied erhielt ich die Differenz in meinem Budget durch Kinderzulagen der IV meiner Mutter und 600.- von meinem Vater. Inzwischen habe ich das 2. Semester hinter mir und die Doppelbelastung durch Studium/Job schlägt mir schwer auf.
Vor kurzem kam der Entscheid, dass die IV gestrichen wird, wodurch meine Mutter (und somit ich) ab sofort keine Kinderzulagen mehr erhält. Ich habe mir was weniges auf der Seite ersparrt, welches für c.a ein weiteres Semester genügen würde, danach wäre ich aber am arsch.
Soviel zu meiner Situation. Jetzt meine Fragen :)

Hauptfrage:
Meine Mutter meint, dass mein Vater sowieso Alimenten pflichtig sei und ich diese einfordern könnte. Stimmt das? Giltet eine Lehre, falls man das gleiche Studiert noch nicht als erste Ausbildung? Kann ich irgendwelche Ansprüche gegenüber meinem Vater geltend machen? Oder muss ich schon froh sein, dass er mich überhaupt mit 600.- unterstützt?

Nebenfrage:
Wie gesagt, schlägt mir der Stress durch die hohen Anforderungen des Studiums und meines Jobs schwer auf. Am liebsten würde ich Vollzeit studieren. Dafür gäbe es Stipendien. In den Stipendien wird aber immer einen Teil "Elternunterstützung" durch deren Reineinkommen errechnet. Wenn ich Stipendien beantragen würde (und es bewilligt wird), zwingt dann der Staat meine Eltern mir diesen Betrag zu geben? Oder komme ich nur durch "liebe- und unterstützungsvolle Eltern" an diesen Betrag?

Schlussfrage:
Oder sieht die ganze Situation für mich extrem düster aus? Sprich, einzige Möglichkeit überhaupt weiter zu studieren ist ein Darlehen/Kredit aufzunehmen?


Ich danke euch ganz herzlich für Antworten, die mir weiterhelfen oder auf Institute verweisen die Leute wie mich beraten könnten.
Beste Grüsse und geniesst endlich den Sommer :)
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sternli

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Re: Studieren, aber wie? Alimenten/Stipendien berechtigt?
« Antwort #1 am: Mittwoch, 30.06.10 09:36 »

Hallo MrGren!

Das ist eine sehr schwierige Frage die du da stellst.
Ich habe erst vor kurzem eine sehr ähnliche Frage hier im Forum gestellt, da mein Sohn in einer ähnlichen situation ist.
D.H. er ist noch in der Lehre, möchte dann aber Berufsmatur und Fachhochschule machen.

Wir sind im Moment am prozessieren gegen seinen Vater, da er schon vor einem Jahr (da wurde mein Sohn 18) die Alimentezahlungen eingestellt hat.

Der Punkt ist jetzt der, dass die Alimentenpflicht bis Ende Erstausbildung besteht, was bedeutet bis Ende Lehre.
Was aber heute nicht mehr wirklich Zeitgemäss ist, da seht viele einen anderen "Ausbildungsplan" verfolgen (z.B.Lehre/Berufsmatur/Fachhochschule)....was eigentlich auch eine "Erstausbildung" ist.

Also eigentlich sind Deine Eltern jetzt nicht mehr dafür zuständig Dich zu unterstützen.

Unsere Anwältin wird versuchen, dass sie erreicht, dass mein Sohn die alimente bis Ende Fachhochschule zugesprochen bekommt (die Chance ist allerdings anscheinend nicht sehr gross), wenn das gelingt, wäre das ein Präzedenzfall auf den man sich berufen könnte.

Ich weiss, das hilft dir jetzt nicht wirklich weiter, aber versuche Dich mal über deine Gemeinde/Sozialamt zu erkundigen, was es für dich für Möglichkeiten gäbe!
Denn das mit den Stipendien habe ich so auch schon gehört( keine Unterstützung durch die eltern = kein Stipendium) Ärgerlich

Lass von dir hören was du erreicht hast!

Gruss sternli
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camelia

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Re: Studieren, aber wie? Alimenten/Stipendien berechtigt?
« Antwort #2 am: Mittwoch, 30.06.10 11:30 »

Hallo MrGren,

du schreibst du studierst vollzeit, wenn ich das richtig verstanden habe? An einer Fachhochschule kann man auch berufsbegleitend studieren. Klär das doch dort mal ab, ob du nicht von einer Vollzeitklasse auf eine Teilzeitklasse wechseln könntest. Wäre ja nicht so schlimm, wegen dem Jährchen das du verlierst. Da wird dich später niemand danach fragen.

Und noch zu der Unterhaltspflicht deiner Eltern, resp. deines Vaters: er ist verpflichtet so weit ich weiss, dir Unterhalt zu bezahlen bis du deine Erstausbildung abgeschlossen hast. Und das hast du. Du  hast eine Informatiklehre abgeschlossen. Somit entfällt seine Unterhaltspflicht.

Wohnst du zu Hause?

Gruss
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Flumi

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Re: Studieren, aber wie? Alimenten/Stipendien berechtigt?
« Antwort #3 am: Mittwoch, 30.06.10 12:41 »

Hallo MrGren

Abgeschlossene Lehre = Erstausbildung

Weitergehende Zusatzausbildungen können auch berufsbegleitend absolviert und dadurch auch selbst bezahlt werden.

Gruss
Flumi
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Emma
1eltern Team Expertenteam

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Re: Studieren, aber wie? Alimenten/Stipendien berechtigt?
« Antwort #4 am: Mittwoch, 30.06.10 12:55 »

Hallo MrGren

Deine Fragestellungen sind sehr vielschichtig - ich äussere mich nur zu ausgewählten Bereichen:

- Einstellung der IV-Rente Deiner Mutter: Du hast dadurch eine sogenannte Kinderrente und allenfalls auch Anspruch auf Ergänzungsleistungen verloren. Akzeptiert Deine Mutter den Entscheid der IV oder läuft ein Rekursverfahren?


Hauptfrage:
Meine Mutter meint, dass mein Vater sowieso Alimenten pflichtig sei und ich diese einfordern könnte. Stimmt das? Giltet eine Lehre, falls man das gleiche Studiert noch nicht als erste Ausbildung? Kann ich irgendwelche Ansprüche gegenüber meinem Vater geltend machen? Oder muss ich schon froh sein, dass er mich überhaupt mit 600.- unterstützt?
   
Das kommt drauf an, wie (und wann genau) der Unterhalt im Scheidungsurteil festgelegt wurde. Je nach Wortlaut im Scheidungsurteil ist es wirklich so, dass Du froh sein darfst (oder dankbar), dass Dich Dein Vater mit Fr. 600.-- monatlich unterstützt.  In der Regel sind Eltern (beide) unterhaltspflichtig bis zur Volljährigkeit resp. bis zum Abschluss einer Erstausbildung, die es dem Kind ermöglicht, wirtschaftlich unabhängig seinen Lebensunterhalt zu bestreiten.


Nebenfrage:
Wie gesagt, schlägt mir der Stress durch die hohen Anforderungen des Studiums und meines Jobs schwer auf. Am liebsten würde ich Vollzeit studieren. Dafür gäbe es Stipendien. In den Stipendien wird aber immer einen Teil "Elternunterstützung" durch deren Reineinkommen errechnet. Wenn ich Stipendien beantragen würde (und es bewilligt wird), zwingt dann der Staat meine Eltern mir diesen Betrag zu geben? Oder komme ich nur durch "liebe- und unterstützungsvolle Eltern" an diesen Betrag?
   
Bei der Berechnung der Stipendien wird die finanzielle Situation der Eltern berücksichtigt UND ein Eigeneinkommen des Gesuchsstellers angenommen. Also auch wenn Du Vollzeit studieren würdest, müsstest Du noch andere Einkommensquellen haben. Nur von den Stipendien allein kann in den seltensten Fällen der gesamte Lebensunterhalt bestritten werden.
Und nein, der Staat zwingt Deine Eltern nicht, Dir diesen Betrag zu geben. Wie auch? Abgesehen davon, dass das eine sehr teure Angelegenheit wäre, gibt es rechtlich keine Grundlagen dazu.

Erlaube mir eine Schlussbemerkung: ich nehme Dich als jungen Mann mit grossen Erwartungen gegenüber den Eltern einerseits und gegen über dem Staat andererseits wahr. Aus meiner Sicht gibt es nun Einiges zu überdenken und zu klären für Dich – dazu wünsche ich Dir einen klaren Kopf und dass Du für Dich klärst, wie viel eigene Verantwortung Du ab jetzt für Deinen beruflichen Werdegang aufbringen willst.

Alles Gute dabei

Emma

« Letzte Änderung: Mittwoch, 30.06.10 13:02 von Emma » Gespeichert

Die Dinge sind nie so wie sie sind. Sie sind immer das, was man aus Ihnen macht. Jean Anouilh
MrGren

Neumitglied

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Re: Studieren, aber wie? Alimenten/Stipendien berechtigt?
« Antwort #5 am: Mittwoch, 30.06.10 20:15 »

Wow, bereits soviele Antworten! Smiley

Vielen herzlichen Dank an euch! Küsschen

Gerne nehme ich zu euren Fragen Stellung um euch mehr Einsicht in meine Situation zu geben.

du schreibst du studierst vollzeit, wenn ich das richtig verstanden habe?
[....]
Wohnst du zu Hause?

Nein, ich studiere Bereits berufsbegleitend - anders hätte es finanziell gar nicht geklappt. Laut Studium mutet man höchsten 40% Arbeitspensum zu. Es ist auch so ausgelegt, dass man nur 2 Tage Arbeiten kann (ist keine private Fachhochschule oder Abendschule oder sowas).

Nein, ich lebe bereits seit "sehr langer" Zeit nicht mehr zuhause (17, um genau zu sein).
Ich war damals aber Ausgezogen, da es die Möglichkeit ergab - nicht wegen Streit o.ä. Damals hatte ich es mit beiden Eltern gut und die Eltern hatten es für Ihre verhältnisse auch gut miteinander. Um aber dieses Privileg einer eigenen Wohnung zu haben, ging mein ganzer Lohn drauf und kam grad noch so durch (während meine Kumpels aus der Lehre Geld von den Eltern in den Arsch geschoben bekamen, zuhause wie götter lebten, den ganzen Lohn für Party&Alkohol oder neue Geräte/Auto/Motorrad ausgaben) - aber ja, es war meine Entscheidung und ich wollte mir und meinen Eltern gegenüber beweisen dass ich selbstständig bin und nicht von den Eltern kontrolliert werden muss (mein älterer Bruder war ein schwieriges Kind, ich war ein 5.2 Schüler).


Unsere Anwältin wird versuchen, dass sie erreicht, dass mein Sohn die alimente bis Ende Fachhochschule zugesprochen bekommt (die Chance ist allerdings anscheinend nicht sehr gross), wenn das gelingt, wäre das ein Präzedenzfall auf den man sich berufen könnte.

Das man dies kann, habe ich auch schon gehört, aber immer wurde (wie jetzt auch von dir) von einer kleinen Erfolgschance gesprochen.

Ich habe heute mit dem Sozialamt telefoniert. Die haben gemeint, dass wenn im Scheidungsurteil "bis erste Ausbildung" steht, dass es nicht darauf ankommt was ich danach studiere. Mein Vater ist also nicht mehr Unterhaltspflichtig. Ich könnte aber, so das Sozialamt, gegen das Scheidungsurteil klagen und eine Abänderung der Alimenten-Bestimmung (und höhe) beantragen. Aber die Chancen sind eben gering.




Erlaube mir eine Schlussbemerkung: ich nehme Dich als jungen Mann mit grossen Erwartungen gegenüber den Eltern einerseits und gegen über dem Staat andererseits wahr. Aus meiner Sicht gibt es nun Einiges zu überdenken und zu klären für Dich – dazu wünsche ich Dir einen klaren Kopf und dass Du für Dich klärst, wie viel eigene Verantwortung Du ab jetzt für Deinen beruflichen Werdegang aufbringen willst.



Hallo Emma. Mit "grossen Erwartungen gegenüber den Eltern" meinst du wohl eher, dass ich ein verdorbene Saugöre bin, die von den Eltern erwartet alles in den Arsch geschoben zu kriegen?! Zwinkernd

Jein Smiley Ich seh das so; bevor ich auszog, ging ich einkaufen, kochte, waschte meine Kleider selber und gab rund 500.- meines Lohns für mein Zimmer und Essen ab. Als ich mit 17 auszog, verringerten sich die Kosten (insbesondere deren meiner Mutter - damals war sie nicht IV). Seit dem ich die Lehre fertig habe, also mit 19, waren meine Eltern fein raus.
Wenn ich um mich schaue (und auch die geschichten meiner Eltern anschaue), gibt es wenige bis gar keine Studenten, die bereits alleine leben. Und falls doch (eigene Wohnung oder WG), studieren sie trotzdem Vollzeit - und haben kein Problem am Weekend saufen zu gehen. Dieses Bild zeichnet sich zumindest in meinem Umfeld (Zürich - nicht Goldküste) ab.
Irgendwie sitzt jetzt ein Käfer in meinem Ohr der mir sagt, dass mir meine Eltern die Unterstützung schulden, da sie im Gegensatz zu den Eltern meines Umfelds bereits Geld sparren.
Im weiteren wurde ich früher immer niedergemacht, als ich nicht das Ziel verfolgte später studieren zu gehen. Aber warum wurde ich niedergemacht, wenn sie mich sowieso nie unterstützt hätten?

Mir ist klar dass alle Eltern ihr Kind mit 18 auf die Strasse schmeissen könnten.. nur wird das nicht gemacht.


Zurzeit stehe ich mit meinem Abteilungsleiter der Fachhochschule in engem Kontakt und kläre die Situation eines zinslosen Kredits für meine restliche Studiumszeit ab.

Nochmals vielen Dank für eure Antworten! Ihr habt mir weitergeholfen!

Beste Grüsse

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Andrea
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allein erziehend, mit 12 jährigem Kind


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Re: Studieren, aber wie? Alimenten/Stipendien berechtigt?
« Antwort #6 am: Mittwoch, 30.06.10 23:06 »

Bitte nicht fluchen im Forum!

Und nein, die Bemerkung betr. Erwartungen war nicht so gemeint.

Da nun weiter geholfen ist, erlaube ich mir, den Thread zu schliessen.
Gespeichert

Andrea
Happy Day to everybody out there !  Smiley


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(Für Frauen zur freien Verwendung, von: Anke Engelke, Ladykracher, 19.10.2006)
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