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Thema: Alimentenbevorschussung ohne Vaterschaftsanerkennung? (Gelesen 297 mal)
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Chrysopras
Juniormitglied
Offline
Beiträge: 5
Ich liebe dieses Forum!
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Guten Tag Ich (Schweizerin) habe eine 10-jährige Tochter, deren Vater aus Costa Rica stammt, dort wohnhaft ist und auch noch niemals in der Schweiz war. Er hat unsere Tochter in Costa Rica offiziell mit allen notwendigen Papieren anerkannt. In der Schweiz steht jedoch im Geburtsregister: Vater unbekannt. Das Schweizer Konsulat in Costa Rica weigerte sich, die beglaubigten Anerkennungspapiere auch in der Schweiz anzuerkennen. Nun hat meine Tochter in der Schweiz einen anderen Nachnamen als in der Schweiz. Alimente habe ich noch nie gesehen und konnte sie bisher auch nicht bevorschussen lassen. In der Zwischenzeit haben sich bei mir Schulden angehäuft (um die 50'000.--). Wenn ich ausrechne, was jede andere Frau innerhalb 10 Jahren Alimente für ihr Kind bekommt, wären meine Schulden nicht nur getilgt, sondern meine Tochter und ich könnten uns auch sonst noch etwas schönes leisten. Ueberall wo ich mich hinwende, ist man nicht zuständig und weiss auch nicht wer denn zuständig sein könnte. Weiss irgendjemand, ob ich denn wirklich nicht die kleinste Chance auf irgend eine Alimetenähnliche Vergütung habe (und damit meine ich nicht das Sozialamt). Ich bin für jeden Hinweis dankbar. Liebe Grüsse Chrysopras 
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Andrea
1eltern Team Administrator
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Beiträge: 6651
allein erziehend, mit 12 jährigem Kind
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Hallo Chrysopras Er hat unsere Tochter in Costa Rica offiziell mit allen notwendigen Papieren anerkannt. In der Schweiz steht jedoch im Geburtsregister: Vater unbekannt. Das Schweizer Konsulat in Costa Rica weigerte sich, die beglaubigten Anerkennungspapiere auch in der Schweiz anzuerkennen.
Wende dich an die Vormundschaftsbehörde deiner Wohngemeinde. Übergib eine Kopie der beglaubigten Anerkennungspapiere und bitte die Behörde, die Schweizer Vaterschaftsanerkennung in die Wege zu leiten. Die VB wird die dazu notwendigen Schritte unternehmen. Gruss Andrea
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Andrea Happy Day to everybody out there !  Sag doch mal - ich dachte Du nimmst die Pille! Sag doch mal - ich dachte Du willst ein Kind! (Für Frauen zur freien Verwendung, von: Anke Engelke, Ladykracher, 19.10.2006)
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Chrysopras
Juniormitglied
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Beiträge: 5
Ich liebe dieses Forum!
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Liebe Andrea
Vielen Dank für Deine Antwort. Es war die Vormundschaftsbehörde (u.a.) welche mir sagte, dass ich erst nach Costa Rica reisen müsse, um meine Tocher anerkennen zu lassen und dann auf das Schweizer Konsulat in Costa Rica gehen müsse, um dies beglaubigen zu lassen. (Die Anerkennung hat geklappt, die Beglaubigung nicht). Die Vormundschaftsbehörde teilte mir mit, dass dies nur in Costa Rica (Schweizer Konsulat) möglich sei. Sackgasse! Aber trotzdem vielen Dank.
Liebe Grüsse Chrysopras
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Andrea
1eltern Team Administrator
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Geschlecht: 
Beiträge: 6651
allein erziehend, mit 12 jährigem Kind
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Hallo Chrysopras
Frage 1: Was genau hast du denn nachher unternommen, um die Eintragung in der Schweiz durchzusetzen?
Frage 2: Mit welcher Begründung genau verweigerte das Schweizer Konsulat in Costa Rica die Beglaubigung?
Frage 3: Hast du der der Vormundschaftsbehörde die Anerkennungspapiere aus Costa Rica bereits zugestellt, und informiert, was vorgefallen ist, und um weitere Unterstützung in der Sache gebeten? Was wurde dir darauf hin von der Vormundschaftsbehörde geraten bzw. von der VB unternommen?
Gruss Andrea
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Andrea Happy Day to everybody out there !  Sag doch mal - ich dachte Du nimmst die Pille! Sag doch mal - ich dachte Du willst ein Kind! (Für Frauen zur freien Verwendung, von: Anke Engelke, Ladykracher, 19.10.2006)
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