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Thema: Wie lange muss für die Ausbildung der Kinder bezahlt werden? (Gelesen 3973 mal)
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Nic
1eltern Team Moderatorenteam
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Beiträge: 1896
Ich liebe dieses Forum!
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Im K-Tipp vom 16. November 2005 bin ich auf folgenden Text gestossen.
Die Frage eines Elternteils:
"Meine Ehe wurde im 1994 geschieden. Meine Tochter hat damals den Kontakt zu mir völlig abgebrochen. Bis sie 20 Jahre alt war, habe ich die monatlichen Alimente überwiesen. Jetzt ist sie 24 und verlangt, dass ich für ihr Psychologiestudium aufkomme. Gleichzeitig weigert sie sich immer noch, mich zu sehen. Muss ich trotzdem bezahlen?"
Antwort:
NEIN. Grundsätzlich dauert zwar die Unterhaltspflicht weiter an. Denn Eltern müssen ihr Kind auch nach Erreichen der Mündigkeit unterstützen, falls das Kind bis dann noch keine Ausbildung abgeschlossen hat. Der entsprechende Artikel 277 ZGB lautet: Hat das Kind nach Erreichen der Mündkigkeit "keine angemessene Ausbildung, so haben die Eltern, soweit es ihnen nach den gesamten Umständen zugemutet werden darf, für seinen Unterhalt aufzukommen, bis eine entsprechende Ausbildung ordentlicherweise abgeschlossen werden kann." In diesem Punkt gibt es auch keine fixe Altersgrenze; die Unterstützungspflicht kann auch über das 25. Altersjahr des Kindes hinaus weiterbestehen. Selbst eine Weiter- oder Zweitausbildung müssen Eltern unter Umständen finanzieren, falls diese die Erstausbildung ergänzt oder vertieft.
Aber: Die Unterstützung müdiger Kinder muss gemäss Gesetz auch "zumutbar" sein. Dabei sind nicht nur die wirtschaftlichen Verhältnisse der Eltern massgebend, sondern es ist auch die persönliche Beziehung zwischen ihnen und dem Kind zu beachten. Falls Ihre Tochter jeglichen Kontakt vermeidet, können Sie sich auf ein Bundesgerichtsurteil vom März 2003 berufen. Damals wurde entschieden, dass ein Vater nicht verpflichtet ist, seiner mündigen Tochter das Studium zu bezahlen, wenn sie jeglichen Kontakt zu ihm ablehnt. Konkret ging es damals um eine 24-jährige Jusstudentin, die ihren Vater seit 1992 ignorierte, ihn jedoch gerichtlich zur Zahlung von Unterhaltsbeiträgen zwingen wollte.
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Gespeichert
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Hallihallo....  .....bin wieder vermehrt anwesend
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