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Thema: Anspruch auf Sozialhilfe Aufgrund von Trennung (Gelesen 689 mal)
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Daisy08151266
Einmalposter
Offline
Beiträge: 1
Ich liebe dieses Forum!
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Hallo
Da ich so langsam am verzweifeln bin, suche ich hier (ich hoffe doch rat).
Folgende Situation
Meine Freundin mit welcher ich ein gemeinsames Kind habe und das gemeinsame Sorgerecht hat sich von mir getrennt.
Dazu ist zu sagen das meine Freundin vor ca.2 Jahren aus Deutschland zu mir gezogen ist und ich dafür eine Unterhaltsgarantie an den Kanton abgeben musste, welche regelt das ich für Sie und mein Kind vollumfänglich aufkommen muss.
Da Sie aufgrund dessen das unsere Tochter zu einem mittleren Grad Behindert ist und die Betreuung unserer Tochter übernimmt nicht in der Lage ist zu Arbeiten.
Es kommt dazu das unsere Tochter mittlerweile hier in eine Heilpädagogische Schule geht und einen geregelten Alltag hat (Krankenhaus, Kinderarzt ect.)
Nun hat meine Freundin auf der Gemeinde bezüglich der Sozialhilfe nachgefragt und die sagten Ihr das ich dafür unterschrieben habe das ich für Sie aufkommen muss und wenn dies nicht geht Ihr Aufenthaltsbewilligung verliert und auch meine Tochter und somit zurück nach Deutschland gehen muss.
Dies wiederum beinhaltet für unsere Tochter einen erheblich einschnitt.
Da Sie sich von mir getrennt hat, geht es mir hier einzig und alleine um meine Tochter. Danke jetzt schon für eure Hilfe
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Ifo
Expertin im Ruhestand
Offline
Beiträge: 1439
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Hallo Daisy
Meldet Euch doch mal bei einer Beratungsstelle für binationale Paare, auch wenn Ihr nicht mehr zusammen seid. Im Kanton Bern ist das Frabina, im Kanton Luzern die Fabia, im Kanton Aargau gibt es sicher was vergleichbares. Sonst frag' doch einfach mal bei einer der beiden anderen Stellen an, ob sie eine solche Stelle in Eurem Kanton kennen.
Gruss Ifo
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Ich wollte die Welt ändern, es änderte sich nichts. Ich änderte mich, da änderte sich die Welt.
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