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Aktuelle Mitteilungen.
Freitag, 26.11.10 16:28
Email-Benachrichtigung funktioniert nicht für Hotmail Accounts
Zur Information:
Es sind diverse Mitteilungen eingetroffen, dass bei Hotmail Accounts die 1eltern Emails nicht ankommen würden. Dies betrifft Aktivierungsmails für neue 1eltern Accounts. Und sonstige Benachrichtigungsmails welche vom Community Programm auf Anforderung zugestellt werden können (Messenger, abonnierte Themen oder Foren, usw.).
Das Problem ist erkannt und in Bearbeitung. Der technische Hintergrund ist ein Kontrollmechanismus, welcher auf den Hotmail Servern aktiviert wurde, um die Email-Spamflut im WWW eindämmen zu versuchen. Dies hat anscheinend bewirkt, dass seit einiger Zeit keinerlei Benachrichtigungsmails von Hotmail durchgelassen wurden.
Heute vormittag habe ich nun die von Hotmail gewünschten Änderungen am 1eltern.ch Server vorgenommen und zusätzlich unseren Mailserver bei Hotmail angemeldet. Nun müssen wir noch abwarten, bis die Änderungen bei Hotmail wirksam werden.
Gruss
Andrea
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Mittwoch, 15.09.10 08:19
FamZG Gesetzesänderung vom 18.6.2010: Zentrales Familienzulagen Register ab 2011
National- und Ständerat haben am 18. September eine für Alleinerziehende positive Änderung im FamZG beschlossen:
Ab 2011 wird es ein zentrales Familienzulagenregister geben. Darin werden obligatorisch alle bezogenen Kinder- und Ausbildungszulagen erfasst. Die Durchführungsstellen müssen Änderungen innerhalb eines Arbeitstages ans Register melden, um die Tagesaktualität zu gewährleisten.
Vollen Informationszugang haben ausschliesslich die Durchführungsstellen. - ABER - Und nun wird es interessant für Alleinerziehende. - Ein wichtiger Teil der Informationen ist öffentlich abrufbar:
Die Information darüber, ob und von welcher Stelle für ein Kind eine Familienzulage ausgerichtet wird, ist öffentlich abrufbar. Für den Abruf dieser Information muss die Sozialversicherungsnummer und das Geburtsdatum des Kindes eingegeben werden.
Dies wird nicht nur Arbeitsgebern die Abklärungen erleichtern. Es soll ja auch vorkommen, dass ass der anspruchsberechtigte Elternteil die Familienzulage nicht an den Elternteil weiterleitet, bei dem das Kind lebt, obwohl er hierzu gesetzlich verpflichtet wäre, oder dass Eltern die Familienzulagen nicht für die Bedürfnisse ihrer Kinder verwenden. In diesen Fällen wird die Internetabfrage den betroffenen Elternteilen und mündigen Kindern erleichtern, zu ihrem Recht zu kommen.
Hier die Gesetzesänderung im Wortlaut, gemäss Publikation des EDI vom 18.6.2010:
Änderung vom 18. Juni 2010
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 2. September 20091, beschliesst:
I
Das Familienzulagengesetz vom 24. März 20062 wird wie folgt geändert:
Gliederungstitel vor Art. 21 a
3a. Kapitel: Familienzulagenregister
Art. 21a Zweck
Die Zentrale Ausgleichsstelle führt ein Familienzulagenregister, um:
a. den Doppelbezug von Familienzulagen nach Artikel 6 zu verhindern;
b. Transparenz über bezogene Familienzulagen herzustellen;
c. die Stellen nach Artikel 21c beim Vollzug dieses Gesetzes zu unterstützen;
d. dem Bund und den Kantonen als Auskunftsstelle zu dienen, sowie die für die
statistischen Erhebungen benötigten Daten zu liefern.
Art. 21b Zugang zu den Daten
1 Der Bundesrat bezeichnet die Stellen, denen das Familienzulagenregister durch Abrufverfahren zugänglich ist.
2 Öffentlich zugänglich sind die Informationen darüber, ob für ein Kind eine Familienzulage bezogen wird und welche Stelle diese ausrichtet. Für die Abfrage sind die Versichertennummer und das Geburtsdatum des Kindes anzugeben. Zur Wahrung des Kindeswohls kann der Bundesrat Ausnahmen von der öffentlichen Zugänglichkeit festlegen.
Weiterführende Links:
http://www.admin.ch/ch/d/ff/2010/4263.pdfhttp://www.parlament.ch/ab/frameset/d/s/4814/330198/d_s_4814_330198_330248.htm4 Kommentare / Kommentar schreiben / Print / Send to a friend
Donnerstag, 29.07.10 10:03
Information: Änderung Registrationsprozedere / Anmeldungen ca. 3 Wochen gesperrt
Liebe alle
Täglich registrieren sich rund 50 Mitglieder. Davon sind ca. 1 - 2 "normale" Mitglieder, der überwiegende Rest sind Spamregistrationen. Davon schaffen täglich eine knappe Handvoll, ins Forum zu schreiben, oder via Messenger Werbung zu versenden. Der grosse Rest wird durch die unermüdliche 1eltern Spamabwehr und die anderen Team-Mitglieder vorher gesperrt.
Für die Verantwortlichen stieg der Arbeitsaufwand zunehmend ins belastende, da man sich aufgrund des ständig höheren Spamaufkommens kaum mehr vom Bildschirm weg traut, aus Sorge es würde in dieser Zeit anstössige Werbung gepflastert. Auch das 1eltern Team sollte entspannt zu Mittag essen oder abends zu Bett gehen dürfen.
Deshalb wird am Forumsprogramm nachstehendes geändert:
Am normalen Registratgionsprozess für neue Mitglieder bleibt das bisherige Prozedere bestehen: Account eröffnen, und Aktivierungs-Email bestätigen.
*Neu* hinzu kommt folgendes: Jedes neu registrierte Mitglied kann erst dann ins Forum schreiben oder mit dem Messenger Nachrichten versenden, nachdem es in einem manuellen Arbeitsschritt von der 1eltern-Spamabwehr freigeschaltet wurde.
Bis diese Programmänderung umgesetzt ist, bleiben die Neuanmeldungen gesperrt. Geschätzter Zeitrahmen: bis ca. 16. August.
Liebe Grüsse an alle
Andrea
Für das 1eltern-Team.
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Sonntag, 07.02.10 09:18
Neuanmeldungen übers Wochenende gesperrt
Liebe Mitglieder
Aufgrund des erhöhten Spamaufkommens sind die Neuanmeldungen nun ab und zu übers Wochenende deaktiviert.
Dies ermöglicht auch der unermüdlich fleissigen 1eltern-Spamabwehr ab und zu ein geruhsames Wochenende.
Für das 1eltern Team
Andrea
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