Der Staat bestraft berufstätige
Eltern
Die absolut unfaire Besteuerung
berufstätiger Eltern durch den Schweizerischen Staat ist ein
Skandal: nur gerade in den Kantonen AR und OW können die
notwendigen Betreuungskosten von den Steuern abgesetzt werden. In
den anderen Kantonen können gar nichts oder nur lächerliche
Pauschalbeträge abgezogen werden.
Dies ist der Stand der kantonalen Steuerabzüge für
Kinderbetreuungskosten per 2.2001 (Quelle: Abzüge für Fremdbetreuungskosten in den
Kantonen, NZZ 26.1.2001, Nr. 21).
kantonale
Steuerabzüge für Kinderbetreuungskosten per 2.2001
| ZH |
Maximal 3000 Fr. pro Kind unter 15 Jahren.
|
| BE |
Maximal 1500 Fr. pro Kind unter 15 Jahren. |
| LU |
Maximal 2300 Fr. pro im Haushalt lebendes
Kind. |
| UR |
Maximal 2000 Fr. pro
Kind unter 12 Jahren |
| SZ |
- |
| OW |
Die notwendigen
Betreuungskosten. |
| NW |
3000 Fr. pro Kind unter
15 Jahren. |
| GL |
- |
| ZG |
Max. 3000 Fr. pro Kind
unter 16 Jahren bis zu einem Reineinkommen von 50 000 Fr. |
| FR |
Maximal 2000 Fr. pro
Kind unter 12 Jahren. |
| SO |
2000 Fr. pro Kind unter
15 Jahren. |
| BS |
Maximal 5000 Fr. pro
Kind unter 15 Jahren. |
| BL |
- |
| SH |
- |
| AR |
Die notwendigen
Betreuungskosten. |
| AI |
Maximal 2000 Fr. pro
Kind unter 12 Jahren. |
| SG |
Maximal 2000 Fr. pro
Kind unter 15 Jahren. |
| GR |
2000 Fr. pro Kind unter
14 Jahren. Für Alleinerziehende sowie
Zweiverdienerehepaare, die zu mehr als 120 Prozent
erwerbstätig sind. |
| AG |
Die nachgewiesenen
Mehrkosten für die Drittbetreuung von im gleichen
Haushalt lebenden Kindern. Vom Regierungsrat begrenzt auf
75 Prozent der Kosten, maximal 6000 Fr. pro Kind unter 16
Jahren. |
| TG |
Maximal 1000 Fr. pro
Kind unter 16 Jahren. Nur für Alleinerziehende. |
| TI |
- |
| VD |
Maximal 1200 Fr. pro
Kind unter 12 Jahren. |
| VS |
Maximal 2000 Fr. bis zu
einem Reineinkommen von 70 000 Fr. Nur bis zum Beginn der
obligatorischen Schulpflicht; bei behinderten Kindern bis
16. |
| NE |
- |
| GE |
Maximal 3500 Fr. pro
Kind unter 12 Jahren, maximal 5000 Fr. bis zu einem
Reineinkommen von 50 000 Fr. |
| JU |
Maximal 2000 Fr. pro
Kind unter 15 Jahren |
Für viele allein Erziehende sind die
Auslagen für die Kinderbetreuung zur Ausübung der Berufstätigkeit
notwendige Auslagen.
Nur wenige allein Erziehende haben das Privileg, ein Grosmami
zu haben, welches gratis die Kinder hütet. Es ist ein offenes
Geheimnis, dass weniger gut verdienende allein Erziehende häufig
nicht arbeiten gehen, weil es finanziell gar nicht lohnt: die
Auslagen für die Kinderbetreuung machen einen grossen Teil des
Lohnes aus, und können dann erst noch nicht als Berufsauslagen
von den Steuern abgesetzt werden. So lässt sich sowieso kein
finanzieller Vorteil durch die Berufsausübung erreichen.
Diese Missstände treffen nicht nur allein erziehende, sondern
alle berufstätigen Eltern; es ist unbegreiflich, dass solche
Zustände von den berufstätigen Eltern in der heutigen Zeit
einfach akzeptiert werden.
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27.
Februar 2001 |
| zuletzt geändert am: |
15.
März 2001 |
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