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SVAMV / FSFM - April 2006
Faktenblatt Die Einelternfamilie ist wirtschaftlich nicht leistungsfähiger als die Zweielternfamilie mit gleicher Kinderzahl und gleichem Einkommen. Das Vorhandensein eines zweiten Elternteils in der Familie kann nicht einfach als Kostenfaktor behandelt werden. Bei der Einelternfamilie führt sein Fehlen auf der Ausgabenseite kaum zu Einsparungen; die Lebenshaltungskosten sind dadurch kaum niedriger. Auf der Einkommensseite dagegen fehlt sein in unbezahlter Arbeit geleisteter Beitrag.
Fazit: Die Behauptung, Alleinerziehende seien wirtschaftlich leistungsfähiger als Elternpaare mit gleichem Einkommen und gleicher Kinderzahl, hält einer näheren Prüfung nicht stand. Das Vorhandensein eines zweiten Elternteils in der Familie kann nicht einfach als Kostenfaktor behandelt werden. Wie oben gezeigt, führt sein Fehlen auf der Ausgabenseite kaum zu Einsparungen (die Lebenshaltungskosten sind dadurch kaum niedriger), und auf der Einkommensseite fehlt sein in unbezahlter Arbeit geleisteter Beitrag. Dies führt dazu, dass Einelternfamilien besonders von Armut betroffen sind. In aller Regel decken zudem die Alimente die direkten Kinderkosten nicht. Im Bereich Steuern hat der Gesetzgeber denn auch die Bestimmung in das Steuerharmonisierungsgesetz des Bundes aufgenommen, Alleinerziehenden seien die gleichen steuerlichen Ermässigungen zu gewähren wie den Ehepaaren (StHG Art. 11)[10]. Dabei wird nicht unterschieden zwischen Alleinerziehenden, die alleine mit ihren Kindern leben, und Alleinerziehenden, die die Wohnung mit einer anderen Person teilen. Die Wohnung mit einer anderen erwachsenen Person oder Familie zu teilen, ist für Alleinerziehende eine Möglichkeit, sozialer Isolation zu begegnen und die Wohnkosten durch Synergieeffekte etwas zu senken. Allerdings wird der für die Wohnkosten massgebende Wohnraumbedarf, wie oben erwähnt, vor allem durch die Kinder bestimmt. Die übrigen besonderen Belastungen des Alleinerziehens können aber nicht mit einer Konkubinats- oder Wohnpartnerin oder einem Konkubinats- oder Wohnpartner geteilt werden, solange diese(r) nicht in rechtlicher Hinsicht finanziell und tatsächlich Verantwortung für die Kinder zu tragen hat. SVAMV / FSFM - April 2006 Copyright und Kontakt: SVAMV Schweizerischer Verband alleinerziehender Mütter und Väter FSFM Fédération suisse des familles monoparentales / Federazione svizzera delle famiglie monoparentali Postfach 334, 3000 Bern 6, Tel 031 351 77 71, www.svamv-fsfm.ch , info@svamv.ch April 2006 Quellen: [1] „Eine Aequivalenzskala misst die Aenderungen im Einkommen, die nötig sind, um Haushalte mit unterschiedlicher Zusammensetzung auf dasselbe Wohlstandsniveau zu bringen. Die Aequivalenzskala besteht aus einzelnen Aequivalenzziffern (oder Aequivalenzkoeffizienten), welche das entsprechende Verhältnis von benötigtem Einkommen im Vergleich zu einem Referenzhaushalt (im allgemeinen einem Einpersonenhaushalt) angeben. Das mittels der Aequivalenzziffer auf den Referenzhaushalt einer einzelnen Person umgerechnete Einkommen wird als Aequivalenzeinkommen bezeichnet.“ (Bauer und Streuli, Modell des Ausgleiches von Familienlasten. Eine Datengestützte Analyse für die Schweiz, im Auftrag der Eidg. Koordinationskommission für Familienfragen EKFF, 2000, S. 5) [2] Locher, Kommentar zum Gesetz über die direkte Bundessteuer DBG, Therwil/Basel 2001, Art. 36 Nr. 10 unter Bezugnahme auf Deiss, Budgets familiaux et compensation des charges, in: Familles en Suisse, Fribourg 1991, S. 261/269ff [3] Bauer und Streuli, Modell des Ausgleiches von Familienlasten. Eine Datengestützte Analyse für die Schweiz, im Auftrag der Eidg. Koordinationskommission für Familienfragen EKFF, 2000 [4] Bauer, Kinder, Zeit und Geld – Eine Analyse der durch Kinder bewirkten finanziellen und zeitlichen Belastung von Familien und der staatlichen Unterstützungsleistungen in der Schweiz Mitte der neunziger Jahre – Bericht zuhanden des Bundesamtes für Sozialversicherung. Büro Bass, Bern 1998 [5] Bauer und Streuli, 2000 [6] Bauer und Streuli berechneten in ihrer Studie die minimalen Kinderkosten. Dabei stellten sie auf die vor 1998 geltende SKOS-Skala ab, weil diese die Kinder differenzierter einbezieht als die spätere SKOS-Skala (S. 6). Für die Zweielternfamilie betragen die errechneten minimalen Kinderkosten für 1 Kind 580 Franken, für 2 Kinder 920 Franken und für 3 Kinder 1200 Franken. [7] Bericht der Expertenkommission zur Ueberprüfung des schweizerischen Systems der Familienbesteuerung, Bern 1998, S. 42 [8] Gemäss den Empfehlungen zur Bemessung von Unterhaltsbeiträgen für Kinder des Amtes für Jugend und Berufsberatung des Kantons Zürich beträgt beispielsweise der Barbedarf eines Einzelkindes unter 7 Jahren Fr. 1255.- (Amt für Jugend und Berufsberatung des Kantons Zürich: Empfehlungen zur Bemessung von Unterhaltsbeiträgen für Kinder. Januar 2000). Alimente in dieser Höhe werden kaum je gesprochen. [9] Sozialberichterstattung Schweiz. Wohlstand und Wohlbefinden. Lebensstandard und soziale Benachteiligung in der Schweiz. Bundesamt für Statistik, Neuchâtel, 2002 [10] Die Entstehungsgeschichte dieser Bestimmung zeigt ohne jeden Zweifel, dass den Alleinerziehenden nach dem Willen des Parlaments genau die gleiche Ermässigung zukommen soll (vgl. zB Steuerharmonisierung, Bericht der Expertengruppe Cagianut, S. 20). Allerdings führt heute beispielsweise die Steuerverwaltung des Kantons Bern die angeblich unterschiedliche Leistungsfähigkeit von Ein- und Zweielternfamilien als Argument gegen deren gleiche steuerliche Entlastung ins Feld. Dieses Argument wird zwar auch in der Lehre vertreten, bezeichnenderweise aber ohne nähere Begründung (vgl. etwa Markus Reich, Kommentar zum StHG, N.28 zu Art. 11). Autoren, die einen Vergleich beider Gruppen vornehmen, kommen zum Schluss, dass die Leistungsfähigkeit der Einelternfamilien nicht grösser ist als diejenige der Zweielternfamilien, wie die Ausführungen oben zeigen. diese Web-Seite wurde
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