Community Tipps Recht Politik  
   • Registrierte User: 4861   • Users Online: 2   • Herzlich willkommen!
Einloggen | Anmelden | Hilfe

www.1eltern.ch | Steuern
www.1eltern.ch  Kontakt Einelternfamilien in der Schweiz

Bern, 25. April 2006

Referat von Anna Hausherr Zentralsekretärin SVAMV, Schweizerischer Verband alleinerziehender Mütter und Väter

Gehalten an der Medienkonferenz vom 25. April 2006.

ES GILT DAS GESPROCHENE WORT!

Der aktuelle Grund für diese Medienkonferenz sind Bestrebungen, den Alleinerziehenden und ihren Kindern – den Einelternfamilien - mehr Steuern aufzubürden.

Angefangen hat alles mit einem Bundesgerichtsurteil vom 26. Oktober 2005, das den Einelternfamilien paradoxerweise eigentlich hilft. Mit Unterstützung des SVAMV konnte eine alleinerziehende Mutter einen Prozess gegen den Kanton St. Gallen[1] führen und gewinnen. Das Bundesgericht urteilte, dass die Kantone die alleinerziehenden
Mütter und Väter bei den Steuern gleich behandeln müssen wie die Ehepaare. So verlangt es nämlich das eidgenössische Steuerharmonisierungsgesetz in Artikel 11. Obwohl dieses Gesetz aus unserer Sicht völlig eindeutig ist, verstösst immer noch eine ganze Zahl von Kantonen gegen diese Vorschrift. Darunter eben auch St. Gallen.

Die alleinerziehende Mutter eines vierjährigen Kindes, die sich dagegen zur Wehr setzte, wies ein Reineinkommen von rund 70'000 Franken aus (Einkommen nach Abzügen für die Berufskosten, die Versicherungsprämien und die Krankheitskosten). Bei diesem Reineinkommen zahlte im Jahr 2001 in der Stadt St. Gallen gemäss Steuerkalkulator www.steuern.sg.ch:
  • das Zweiverdienerehepaar mit 1 Kind 7'800 Franken
  • das Einverdienerehepaar mit 1 Kind 8'300 Franken
  • das kinderlose Einverdienerehepaar 9'100 Franken
  • die Alleinerziehende mit 1 Kind 10'500 Franken, also 2'700 Franken oder 35 % mehr als das Zweiverdienerehepaar, 2’200 Franken oder 26,5 % mehr als das Einverdienerehepaar und 1’400 Franken oder 11,5 % mehr als das kinderlose Ehepaar!
Wir haben diesen Prozess angestrengt, weil wir gesagt haben, dass diese Besteuerung dem Steuerharmonisierungsgesetz aus dem Jahr 1990 widerspricht. Und wir haben diesen Prozess gewonnen, weil das Bundesgericht unsere Haltung teilt. Trotzdem sind wir nicht ganz glücklich. Denn das Bundesgericht kritisierte das Steuerharmonisierungsgesetz, das vorschreibt, dass Alleinerziehende und Ehepaare bei den Steuern gleich behandelt werden müssen. Das Gesetz entspreche aus zwei Gründen nicht der Verfassung. Erstens greife es in die Steuerhoheit der Kantone ein. Das ist unter Juristen zumindest umstritten[2]. Und zum zweiten, so das Bundesgericht, verletze es den Grundsatz der Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit. Das ist vollkommen falsch.

Die Kritik des Bundesgerichts wurde aber politisch prompt aufgegriffen. Parlamentarier aus betroffenen Kantonen machten Vorstösse, um den Artikel des Steuerharmonisierungsgesetzes zu Fall zu bringen, der den Einelternfamilien hilft.[3] Dies obwohl das Bundesgericht nicht über die Verfassungsmässigkeit von Gesetzen urteilt und sich deshalb auch nicht abschliessend zu den Fragen geäussert hat, die es im Übrigen auch nicht fundiert geprüft hat.

Der Berner Ständerat Lauri verlangt mit einer parlamentarische Initiative, Alleinerziehenden sei nicht mehr die gleiche Ermässigung wie Ehepaaren zu gewähren, sondern eine „vergleichbare, der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit angepasste Ermässigung“.

Das ist fatal, denn das Bundesgericht will weismachen, es sei finanziell ein Vorteil, wenn ein Elternteil in der Familie fehlt. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit einer Einelternfamilie sei deshalb höher als die Leistungsfähigkeit einer Zweielternfamilie mit gleichem Einkommen und gleicher Kinderzahl.

Das ist natürlich falsch. Wenn ein Elternteil fehlt, fehlt ein Vater oder eine Mutter, die mithilft, den Lebensunterhalt der Kinder zu bestreiten und sie zu erziehen und zu betreuen. Es fehlt eine Person, die mitsorgt – für Essen, Wohnung, Kleider und alles, was die Kinder brauchen. Es fehlt eine Person, die da ist, wenn die Kinder von der Schule nach Hause kommen, die schaut, dass sie etwas Rechtes zu Essen bekommen, die mit ihnen Schulaufgaben macht, mit ihnen spielt und für eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung sorgt.

Was heisst es denn, allein ein Kind zu erziehen? Es heisst, entweder jemanden anstellen zu müssen, der für die Kinder da ist und den Haushalt besorgt, oder selbst für die Kinder da zu sein und dafür weniger zu verdienen[4]. Die Alimente, die der andere Elternteil zahlt, decken meist nur einen kleinen Teil der Ausgaben für die Kinder. Oder sie fehlen ganz. Wenn ein Elternteil fehlt, kostet das, es fehlt nicht einfach ein Esser am Tisch. Gerade die Wohnkosten, die das Budget besonders belasten, sind kaum niedriger, denn der Wohnraumbedarf wird von den Kindern bestimmt und nicht davon, ob ein oder zwei Eltern in der Familie leben.

Ganz absurd ist es, wenn eine Einelternfamilie mit einem Kind mehr Steuern zahlen muss als ein Ehepaar.

Die Bestrebungen, den Einelternfamilien mehr Steuern aufzubürden, sind doppelt fatal. Denn Einelternfamilien brauchen jeden Franken, damit ihre Kinder mit den gleichen Chancen aufwachsen können wie die Kinder in Zweielternfamilien. Hinzu kommt, dass Einelternfamilien besonders Gefahr laufen, arm zu werden. Ein Fünftel von ihnen sind es bereits[5]. Das hat die nationale Armutsstudie von 1997 gezeigt. Daran hat sich seither nichts
geändert.

Wie das Bundesgericht dazu kommt, dass es ein Vorteil ist, wenn ein Elternteil fehlt, ist unverständlich. Dass das nicht zutrifft, liegt 1. auf der Hand und ist 2. auch wissenschaftlich belegt.

Der SVAMV verlangt deshalb, dass Einelternfamilien auch weiterhin steuerlich mindestens gleich behandelt werden wir Zweielternfamilien. Wir wehren uns gegen Bestrebungen, welche die Errungenschaften aus dem Steuerharmonisierungsgesetz wieder zunichte machen und das Rad der Zeit wieder zurückdrehen wollen. Genau betrachtet müssen Einelternfamilien sogar noch deutlicher entlastet werden.

Für Nachfragen:

Anna Hausherr
Zentralsekretärin SVAMV (Schweizerischer Verband alleinerziehender Mütter und Väter)
031 / 351 77 71

Medien-Hotline: 079 / 412 67 92

Copyright:

SVAMV Schweizerischer Verband alleinerziehender Mütter und Väter
FSFM Fédération suisse des familles monoparentales / Federazione svizzera delle famiglie monoparentali
Postfach 334, 3000 Bern 6, Tel 031 351 77 71, www.svamv-fsfm.ch , info@svamv.ch


Quellen:

[1] Genau: das kantonale Steueramt St. Gallen. Das Verwaltungsgericht SG hatte der Mutter Recht gegeben, das Steueramt hatte den Fall ans BG weiter gezogen.

[2] Gerhard Hauser-Schönbächler: Die Besteuerung von Alleinerziehenden und Konkubinatspaaren. Recht 2006, Heft 3 (10.6.06)

[3] PaIv Lauri 05.450: Besteuerung von Verheirateten und Alleinerziehenden gemäss StHG. 6.12.05
Interpellation Loepfe 053827: Bundesgerichtsentscheid zur Besteuerung von Alleinerziehenden. 14.12.05
Frage Favre Charles 065002: Steuerermässigungen für Ehepaare und Alleinerziehende. Fragestunden, Nationalrat,
Führjahrssession 2006, 13.3.06

[4] Den Einelternfamilien fehlt das sog. „Schatteneinkommen“, über das Paare ganz (Alleinerverdiener) oder teilweise (Zweiverdiener) verfügen.

[5] R.E. Leu et al: Lebensqualität und Armut in der Schweiz. Haupt, Bern, 1997: 20 % der Einelternfamilien sind arm, wenn man die Anspruchsberechtigung für Ergänzungsleistungen zum Massstab nimmt, oder 11,4 %, wenn die Armutsgrenze der Sozialhilfe angewendet wird. In der Gesamtbevölkerung dagegen sind 9,8 % resp. 5,6 % arm.

diese Web-Seite wurde

neu erstellt am:    25. April 2006
zuletzt geändert am:    26. April 2006

© www.1eltern.ch  Kontakt



Eineltern in der Schweiz www.1eltern.ch ®
copyrighted © 2003-2009 by Andrea Hubacher, All Rights Reserved
Email: webmaster at 1eltern.ch