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Bemessung der Kinderalimente [1] gemäss SVAMV

Der nachstehende Artikel basiert auf dem SVAMV Merkblatt "Bemessung der Kinderalimente".Der SVAMV ist der Schweizerische Verband alleinerziehender Mütter und Väter. Mit der freundlichen Genehmigung des SVAMV durften wir den Text des Merkblattes hier publizieren. 

Das SVAMV Merkblatt kann auch auf Papier bestellt werden beim:
SVAMV-Zentralsekretariat, Postfach 199, 3000 Bern 16,
Tel. 031/351 77 71 (Di -Fr 9-12 h) oder  svamv@bluewin.ch

Bemessungskriterien
Bemessungsmethoden
Verteilung der Unterhaltskosten auf die Eltern
Existenzminimum des Kindes
Quellen
Copyright

Bemessungskriterien

Bemessungskriterien sind in erster Linie Leistet der unterhaltsverpflichtete Elternteil keinen Beitrag an die Betreuung des Kindes, sollten wenn möglich auch die Kosten eines gelegentlichen Babysitters in den Unterhaltsbeitrag eingeschlossen werden.

Das Kind hat ein Anrecht darauf, am Lebensstandard beider Eltern teilzunehmen. Ist der Lebensstandard des alimentenverpflichteten Elternteils hoch, erhöht sich der Unterhaltsbedarf des Kindes dementsprechend. Verfügt der Alimentenschuldner über sehr hohes Einkommen oder Vermögen, können die Unterhaltsbeiträge noch höher sein als der dem höheren Lebensstandard angepasste Barbedarf des Kindes. In diesem Fall ist der überschiessende Anteil als Kindesvermögen anzulegen.

Bemessungsmethoden

Je nach Kanton werden Alimente auf unterschiedliche Weise berechnet. Am gebräuchlichsten sind die folgenden Methoden:

Verteilung der Unterhaltskosten auf die Eltern

Existenzminimum des Kindes

Alter des Kindes
Berner Ansatz
Zürcher Ansatz
St. Galler Ansatz
0 – 6 Jahre
195 Fr.
200 Fr.
250 Fr.
7 – 12 Jahre
275 Fr.
280 Fr.
340 Fr.
13 – 16 Jahre
375 Fr.
375 Fr.
410 Fr.
ab 17 Jahre
470 Fr.
475 Fr.
500 Fr.
  • Das Existenzminimum des Unterhaltsverpflichteten muss aber auf jeden Fall garantiert werden. Falls keine Alimente festgelegt werden können, welche die existentiellen Bedürfnisse der Kinder gewährleisten, muss die Sozialhilfe einspringen.
  • Gemäss den Zürcher Empfehlungen darf der grundsätzlich berechtigte Unterhaltsanspruch in diesem Fall aber nicht einfach tiefer angesetzt werden. In diesen Fällen muss festgehalten werden, dass der ausgewiesene Unterhaltsanspruch des Kindes durch die Eltern, insbesondere durch den Unterhaltsschuldner, im Zeitpunkt der Festlegung nicht gedeckt werden kann.

  • [1] Quellen:

  • Widmer R. et al, 1999: Die Pflege- und Erziehungsleistungen aus ökonomischer und juristischer Sicht. Forschungsinstitut für Arbeit und Arbeitsrecht an der Universität St. Gallen.
  • Amt für Jugend und Berufsberatung des Kantons Zürich: Empfehlungen zur Bemessung von Unterhaltsbeiträgen für Kinder. Januar 2000. Bezugsquelle: Amt für Jugend und Berufsberatung des Kantons Zürich, 8090 Zürich, Tel 01/ 259 23 72, Fax 01/ 259 51 34. Preis: Fr. 10.-

  • Copyright

    Der Inhalt dieser Webseite basiert auf dem SVAMV Merkblatt "Bemessung der Kinderalimente". Das Copyright für das Merkblatt liegt beim © SVAMV.