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Der Unterhaltsbedarf des Kindes (SVAMV-Merkblatt)

Der nachstehende Artikel basiert auf dem SVAMV Merkblatt "Der Unterhaltsbedarf des Kindes". Das Merkblatt beinhaltet eine Uebersicht über die Empfehlungen zur Bemessung von Unterhaltsbeiträgen für Kinder des Amtes für Jugend und Berufsberatung des Kantons Zürich. Der SVAMV ist der Schweizerische Verband alleinerziehender Mütter und Väter. Mit der freundlichen Genehmigung des SVAMV durften wir den Text des Merkblattes hier publizieren.

Das SVAMV Merkblatt kann auch auf Papier bestellt werden beim:
SVAMV-Zentralsekretariat, Postfach 199, 3000 Bern 16,
Tel. 031/351 77 71 (Di -Fr 9-12 h) oder  svamv@bluewin.ch

Inhaltsübersicht:


Empfehlungen zur Bemessung von Unterhaltsbeiträgen für Kinder des Amtes für Jugend und Berufsberatung des Kantons Zürich, Januar 2000)

Die folgenden Zahlen entsprechen dem durchschnittlichen Unterhaltsbedarf[1] eines Kindes einer Familie mit eher bescheidenem Einkommen. Sie berücksichtigen zudem nicht, dass Kinder in einem Einelternhaushalt mehr kosten als in einem Paarhaushalt.

Einzelkind
 
1. – 6. Altersjahr
7. – 12. Altersjahr
13. – 18. Altersjahr
Ernährung
285.00
Ernährung
300.00
Ernährung
385.00
Bekleidung
80.00
Bekleidung
105.00
Bekleidung
130.00
Unterkunft
335.00
Unterkunft
335.00
Unterkunft
310.00
Weitere Kosten
490.00
Weitere Kosten
600.00
Weitere Kosten
795.00
Total Barbedarf
1190.00
Total Barbedarf
1340.00
Total Barbedarf
1620.00
Pflege und Erziehung
660.00
Pflege und Erziehung
420.00
Pflege und Erziehung
300.00
Total Bedarf
1850.00
Total Bedarf
1760.00
Total Bedarf
1920.00

Eines von zwei Kindern
 
1. – 6. Altersjahr
7. – 12. Altersjahr
13. – 18. Altersjahr
Ernährung
245.00
Ernährung
260.00
Ernährung
325.00
Bekleidung
70.00
Bekleidung
80.00
Bekleidung
110.00
Unterkunft
305.00
Unterkunft
305.00
Unterkunft
285.00
Weitere Kosten
420.00
Weitere Kosten
535.00
Weitere Kosten
740.00
Total Barbedarf
1040.00
Total Barbedarf
1180.00
Total Barbedarf
1460.00
Pflege und Erziehung
540.00
Pflege und Erziehung
360.00
Pflege und Erziehung
240.00
Total Bedarf
1580.00
Total Bedarf
1540.00
Total Bedarf
1700.00

Eines von drei und mehr Kindern
 
1. – 6. Altersjahr
7. – 12. Altersjahr
13. – 18. Altersjahr
Ernährung
215.00
Ernährung
230.00
Ernährung
295.00
Bekleidung
60.00
Bekleidung
80.00
Bekleidung
100.00
Unterkunft
280.00
Unterkunft
280.00
Unterkunft
260.00
Weitere Kosten
385.00
Weitere Kosten
480.00
Weitere Kosten
685.00
Total Barbedarf
940.00
Total Barbedarf
1070.00
Total Barbedarf
1340.00
Pflege und Erziehung
420.00
Pflege und Erziehung
300.00
Pflege und Erziehung
180.00
Total Bedarf
1360.00
Total Bedarf
1370.00
Total Bedarf
1520.00

Unterkunft: Wohnungsmiete inkl. Nebenkosten und Heizung, Wohnungseinrichtung für das Kind

Weitere Kosten: Verkehrsausgaben; Körper- und Gesundheitspflege; Sport inkl. Sportbekleidung; Anteil Energiekosten: Anteil Telefon, Radio, Fernsehen,; Versicherungen; Arztselbstbehalt und Zahnarztkosten; Anteil an Wasch- und Putzmitteln; Anteil kleine Haushaltanschaffungen; Bildung, Kultur und Erholung; Ferien; Taschengeld

Pflege und Erziehung wird in der Regel vom obhutsberechtigten Elternteil erbracht. Bei der Verteilung der Unterhaltskosten auf die Eltern wird der für Pflege und Erziehung bezifferte Aufwand der Leistungsfähigkeit des alleinerziehenden Elternteils hinzugezählt, damit der Elternteil, der seinen Unterhaltsbeitrag einzig in einer Geldzahlung erbringt, nicht übermässig belastet wird.

Um den individuellen Unterhaltsbedarf festzustellen, muss geprüft werden, ob das Kind in den einzelnen Bedarfsbereichen einen höheren oder geringeren Bedarf hat als die Normwerte. ZB ergibt sich ein höherer Bedarf bei der Ernährung, wenn das Kind Spezialnahrung braucht, bei der Bekleidung, wenn es wegen eines körperlichen Leidens Spezialkleidung und/oder orthopädische Massnahmen braucht oder bei den weiteren Kosten, wenn Kosten für zusätzliche Schulung (Privat-, Mittel-, Hochschule), über das normale Mass hinausgehende Sportausrüstungen, Musikunterricht usw. anfallen. Ein niedrigerer Bedarf besteht zB, wenn weitere Personen mit der Einelternfamilie im gleichen Haushalt wohnen und sich der Wohnkostenanteil des Kindes dadurch verringert.

Die Kosten, die sich aus der berufsbedingten Fremdbetreuung des Kindes ergeben, werden zum Kindesbedarf hinzugezählt. Je nach Dauer des auswärtigen Aufenthalts des Kindes und der Anzahl der auswärts eingenommenen Mahlzeiten verringert sich der Bedarf in den Bereichen Ernährung und Pflege und Erziehung.


Quellen:

[1] Der durchschnittliche Unterhaltsbedarf per 1.1.2000 bezieht sich auf einen Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise des Bundesamtes für Statistik per November 1999 von 105.2 (Mai 1993 = 100.0)


Copyright

Der Inhalt dieser Webseite basiert auf dem SVAMV Merkblatt "Der Unterhaltsbedarf des Kindes". Das Copyright für das Merkblatt liegt beim © SVAMV.