Alleinerziehende in der Schweiz
Ferien für Alleinerziehende![]() |
Ferienbörse für Alleinerziehende: gemeinsame Ferien mit anderen Einelternfamilien | interaktive Linkliste für allein Erziehende: Ferienlinks zu kinderfreundlichen Angeboten |
Mit Erlaubnis des SVAMV-Zentralsekretariats
durften wir die sehr gute und sehr ausführliche Ferienliste für Alleinerziehende,
welche vom SVAMV (Schweizerischer Verband alleinerziehender Mütter
und Väter) jährlich aktualisiert herausgegeben wird, als Web-Tabelle
erfassen und auf dem Internet publizieren. Diese Ferienliste kann
auch in Papierform beim SVAMV direkt bestellt werden unter der
Adresse: SVAMV-Zentralsekretariat, Postfach 199, 3000 Bern 16,
Tel./Fax 031/351 77 71 (Di -Fr 9-12 h) oder
svamv@bluewin.ch
Ferienkurs für Alleinerziehende Mütter und ihre Kinder: Kommunikations- und Redetraining
Jeweils 3 Stunden vormittags findet der Kurs statt; während die Kinder betreut werden. Nachmittags gibt es zahlreiche Möglichkeiten zur individuellen Erholung und Entspannung. Dieser Ferienkurs wird vom MIGROS Kulturprozent Life & Work und vom Schweizerischen Verband alleinerziehender Mütter und Väter (SVAMV) veranstaltet.
Wochen für EinElternFamilien
Die Ferienwoche im Appenzellerland ist von der Stiftung Sonneblick Walzenhausen ausgeschrieben. Die Kinder können zwischen dem Frühstück und dem Abendessen an einem Ferienprogramm teilnehmen. Währen dieser Zeit hat der/die Alleinerziehende die Gelegenheit sich auszuspannen (im Haus, auf Wegen im angrenzenden Wald oder mit einem selbst organisierten Tagesausflug). Die Ferienwochen sind subventioniert.
Reka-Ferienhilfe für Alleinerziehende http://www.winterhilfe.ch/d/unit_2/d_ferien.html
Die Reka-Ferienhilfe ermöglicht Alleinerziehenden und Familien, welche sich aus finanziellen Gründen keine Ferien leisten können, sehr günstig Ferien in der Schweiz. Gesuchsberechtigt sind alle Familien oder alleinerziehende Mütter und Väter, welche noch nie oder in den letzten zwei Jahren nicht mehr Reka-Gratisferien verbringen durften. Die in Frage kommenden Personen müssen mindestens ein Kind haben und seit zwei Jahren in der Schweiz leben. Das jährliche Einkommen darf bei vollständigen Familien Fr. 50 000. und bei Einelternfamilien Fr. 45 000. nicht übersteigen, nach Abzug der AHV- und Pensionskassenbeiträge. Ab dem zweiten Kind erhöht sich dieser Beitrag um Fr. 3 500. pro Kind. Die Reka-Ferienhilfe wird von der Winterhilfe Schweiz vermittelt und subventioniert.
Andrea Hubacher, 27. März 2000
Letzte Aenderung: 13. März 2001